Bonität | Handelsregister |

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Lanz Manufaktur Produktions-GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Lanz Manufaktur Produktions-GmbH
Adresse:   Rheinstraße 21
66955 Pirmasens
Bundesland:   Rheinland-Pfalz
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6331 246110
E-Mail: info@lanzmanufaktur.com
Web: www.lanzmanufaktur.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Zweibrücken
HR-Nummer: HRB 31184

Firmendaten:

Gründung: 11.04.2014 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten

Firmenzweck:

  Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Leuchten, vorwiegend mit LED-Technik.
Schlagwörter:   Vertrieb Produktion Entwicklung LED-Technik Leuchten

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Lanz Manufaktur Produktions-GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Rheinstraße 21 66955 Pirmasens, Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Firma wurde am 11.04.2014 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 07.07.2021 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Leuchten, vorwiegend mit LED-Technik. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Lanz Manufaktur Produktions-GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1 IN 59/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lanz Manufaktur Produktions-GmbH, Rheinstraße 21, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31184), vertr. d.: Martin Weber, Pirmasenser Straße 50, 66969 Lemberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Roth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:



EUR
Nettovergütung gemäß InsVV



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %




EUR
abzüglich Vorschuss gem. Beschluss vom 14.05.2024



EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 17.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 227.635,88 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Regelvergütung - ohne Zu- und Abschläge - ist angemessen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 80,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 23 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 15.07.2025
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