Bonität | Handelsregister |

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Real Equity GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Real Equity GmbH
Adresse:   Ilse-Pohl-Straße 51
63303 Dreieich
Landkreis:   Landkreis Offenbach
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Offenbach am Main
HR-Nummer: HRB 47600

Firmendaten:

UID-Nummer: DE294538598
Gründung: 26.03.2014 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 11-50
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

Firmenzweck:

  die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen und Projektentwicklungen.
Schlagwörter:   Projektentwicklungen Gesellschaftsbeteiligungen Vermögensverwaltung

NACE-Branchencodes:

77.21 Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 9.728.058 €

Umlaufvermögen 9.549.527 €
Vorräte 3.181.143 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.300.142 €
Summe Aktiva 9.728.058 €

Passiva — 9.728.058 €

Eigenkapital 2.180.394 €
Bilanzgewinn 2.155.394 €
Verlustvortrag -420.787 €
Jahresüberschuß 2.576.180 €
Rückstellungen 615.845 €
Verbindlichkeiten 6.931.819 €
Summe Passiva 9.728.058 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2015: 661.941 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: -141.117 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2017: -502.178 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: -208.101 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: -262.856 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: 30.101 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 2.576.180 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 995.761 €
  2016: 937.522 €
  2017: 903.180 €
  2018: 1.076.201 €
  2019: 2.338.705 €
  2020: 6.964.056 €
  2021: 9.728.058 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 9.728.058 €
  Umlaufvermögen: 9.549.527 €
    Vorräte: 3.181.143 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 6.300.142 €

Passiva gesamt: 9.728.058 €
  Eigenkapital: 2.180.394 €
    Bilanzgewinn: 2.155.394 €
      Verlustvortrag: -420.787 €
      Jahresüberschuß: 2.576.180 €
  Rückstellungen: 615.845 €
  Verbindlichkeiten: 6.931.819 €

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Unternehmensinformation der Firma
Real Equity GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Ilse-Pohl-Straße 51 63303 Dreieich, Landkreis Landkreis Offenbach, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 26.03.2014 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 16.03.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen und Projektentwicklungen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Real Equity GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Geschäftsnummer: 8 IN 666/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Real Equity GmbH, Ilse-Pohl-Str. 51, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 47600), vertr. d.: 1. Dr. Andreas Blaschkowski, Ilse-Pohl-Str. 51, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag


Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 2.427.367,75 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Bei oben genannter Berechnungsgrundlage ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von 23.413,02€. Gemäß § § 3, 10 InsVV können Zuschläge auf die vorläufige Verwaltervergütung gewährt werden, sofern die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom Normalfall abweicht.

Aufgrund der in folgenden Bereichen geleisteten Mehrarbeit sowie der damit verbundenen Schwierigkeiten und des Umfangs der Tätigkeit wurde hier ein Gesamtzuschlag in Höhe von 39% gewährt:

* Betriebsfortführung in Höhe von 24%
* Beteiligungen, Konzernverflechtungen, Auslandsberührung in Höhe von 15%


Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 17.07.2025.
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