Bonität | Handelsregister |

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Zeitzeichen GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Zeitzeichen GmbH
Adresse:   Escher Straße 2
50259 Pulheim
Landkreis:   Rhein-Erft-Kreis
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER3306.HRB80274
Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 80274

Firmendaten:

Gründung: 27.12.2013 (Neueintragung)
Kapital:   165.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Hotels (ohne Hotels garnis)

Firmenzweck:

  der Betrieb eines Hotels mit Restaurant.
Schlagwörter:   Beherbergung Gastronomie Hotelbetrieb

NACE-Branchencodes:

55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

12.05.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
03.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.02.2025   Insolvenzbekanntmachung 70k IN 437/24 Insolvenzen
05.07.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
05.07.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
14.08.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
28.06.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.06.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
20.06.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
20.06.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.03.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
21.02.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
21.02.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
17.02.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
17.02.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.01.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
30.01.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.02.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
12.01.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.12.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
27.01.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.12.2013   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Zeitzeichen GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Escher Straße 2 50259 Pulheim, Landkreis Rhein-Erft-Kreis, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 27.12.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 05.07.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Betrieb eines Hotels mit Restaurant. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Zeitzeichen GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 437/24


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80274 eingetragenen Zeitzeichen GmbH, Escher Str. 2, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leuart Mirena, Escher Str. 2, 50259 Pulheim



sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 niedergelegt.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 437/24
Amtsgericht Köln, 03.07.2025
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