Bonität | Handelsregister |

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Kolb Digital GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Kolb Digital GmbH
Adresse:   Dürrstr. 1
80992 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 089315702
E-Mail: info@kolb-digital.de
Web: www.kolb-digital.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 209060

Firmendaten:

UID-Nummer: DE293304513
Gründung: 13.12.2013 (Neueintragung)
Kapital:   60.715,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Firmenzweck:

  Entwicklung und Integration von Software für die Produktinformationsverwaltung; Umsetzung von kundenspezifischen Projekten im Umfeld von PIM (Produkt Informations Management) Systemen und der kanalspezifischen Ausgabe der Daten in Layout Formate der Medienbranche; Entwicklung und Integration von MAM (Media Asset Management) bzw. DAM (Digital Asset Management) Systemen; Entwicklung und Integration von kundenspezifischen Schnittstellen zwischen DAM, ERP, PIM- und Layoutsystemen; Handel mit Hard- und Softwareprodukten aller Art. Herstellung und Vertrieb von digitalen Druckvorlagen und Reproduktionen aller Art; Hosting von DAM bzw. MAM Systemen einschließlich Bearbeitung- und Verwaltung deren Inhalte; Workflowmanagement für den gesamten prepress Prozess; DTP gestützte Satz- und Layoutgestaltung; Consulting für den Printmedienbereich; Handel mit Werbe- und Druckerzeugnissen aller Art.
Schlagwörter:   Workflowmanagement Schnittstellen Layoutgestaltung DAM Digital Asset Management Media Asset Management PIM Produktinformationsverwaltung

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Kolb Digital GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Dürrstr. 1 80992 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 13.12.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 07.11.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Entwicklung und Integration von Software für die Produktinformationsverwaltung; Umsetzung von kundenspezifischen Projekten im Umfeld von PIM (Produkt Informations Management) Systemen und der kanalspezifischen Ausgabe der Daten in Layout Formate der Medienbranche; Entwicklung und Integration von MAM (Media Asset Management) bzw. DAM (Digital Asset Management) Systemen; Entwicklung und Integration von kundenspezifischen Schnittstellen zwischen DAM, ERP, PIM- und Layoutsystemen; Handel mit Hard- und Softwareprodukten aller Art. Herstellung und Vertrieb von digitalen Druckvorlagen und Reproduktionen aller Art; Hosting von DAM bzw. MAM Systemen einschließlich Bearbeitung- und Verwaltung deren Inhalte; Workflowmanagement für den gesamten prepress Prozess; DTP gestützte Satz- und Layoutgestaltung; Consulting für den Printmedienbereich; Handel mit Werbe- und Druckerzeugnissen aller Art. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Kolb Digital GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:


Az.: 1501 IN 309/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.

Kolb Digital Gmbh, Dürrstraße 1, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kolb Claus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 209060
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE I RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Widenmayerstraße 16, 80538 München, Gz.: R-107/24 CR/CR 2158-CR.docx
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 01.02.2024 um 14:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Landsberger Straße 191, 80687 München, Telefon: +49(89)21 23 14-0, Telefax: +49(89)21 23 14-30, Email: mail@lecon.eu.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.02.2024 ×

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