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LIGNUM Holding GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: LIGNUM Holding GmbH
Adresse:   Kurfürstenstraße 21-22
10785 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 30 89065350
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEF1103R.HRB152110B
Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 152110

Firmendaten:

Gründung: 15.08.2013 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften

Firmenzweck:

  Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und das Halten von Unternehmensbeteiligungen auf eigene Rechnung.
Schlagwörter:   Investitionen Kapitalanlage Erwerb Vermögensverwaltung Unternehmensbeteiligungen

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

08.05.2026   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
27.04.2026   Sonstiges Insolvenzen
27.04.2026   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
27.02.2026   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2023 bis zum 04.10.2024
27.02.2026   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2023 bis zum 04.10.2024
25.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
25.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
25.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
25.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
20.03.2025   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2022 bis zum 04.10.2023
20.03.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2022 bis zum 04.10.2023
20.03.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2022 bis zum 04.10.2023
14.03.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2021 bis zum 04.10.2022
14.03.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2021 bis zum 04.10.2022
14.03.2025   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2021 bis zum 04.10.2022
10.03.2025   Insolvenzbekanntmachung 36l IN 1849/16 Insolvenzen
10.03.2025   Sonstiges Insolvenzen
03.04.2023   Sonstiges Insolvenzen
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2019 bis zum 04.10.2020
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2018 bis zum 04.10.2019
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2017 bis zum 04.10.2018
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2016 bis zum 04.10.2017
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2018 bis zum 04.10.2019
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2017 bis zum 04.10.2018
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2016 bis zum 04.10.2017
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2019 bis zum 04.10.2020
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2019 bis zum 04.10.2020
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2018 bis zum 04.10.2019
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2017 bis zum 04.10.2018
23.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2016 bis zum 04.10.2017
10.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2020 bis zum 04.10.2021
10.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2020 bis zum 04.10.2021
10.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 05.10.2020 bis zum 04.10.2021
22.08.2019   Termine Insolvenzen
10.07.2019   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
21.01.2019   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
07.01.2019   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
04.06.2018   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
02.05.2018   Sonstiges Insolvenzen
23.02.2017   Termine Insolvenzen
11.10.2016   Eröffnungen Insolvenzen
27.08.2015   Konzernabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.08.2013   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
LIGNUM Holding GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Kurfürstenstraße 21-22 10785 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 15.08.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 27.02.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und das Halten von Unternehmensbeteiligungen auf eigene Rechnung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen LIGNUM Holding GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36l IN 1849/16
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LIGNUM Holding GmbH,
Paulinenstraße 8, 12205 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Nobis, und Peter Nobis
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 152110
- Schuldnerin -

|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Nils Theurer wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 16.12.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 209,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Auslagen gemäß Aufstellung in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.07.2025
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