Bonität | Handelsregister |

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ARCADE GMBH

Unternehmensdaten:

Firmename: ARCADE GMBH
Adresse:   Mühlheimer Straße 10
79395 Neuenburg am Rhein
Landkreis:   Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 7631 7936034
E-Mail:
Web: www.arcadegmbh.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Freiburg
HR-Nummer: HRB 709909

Firmendaten:

UID-Nummer: DE288950838
Gründung: 29.04.2013 (Neueintragung)
Kapital:   125.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

Firmenzweck:

  Dienstleistungen, Handelsvertretungen, und Handelsgeschäfte aller Art für eigene und fremde Rechnung sowie Import-Export aller Art für eigene und fremde Rechnung; Handel mit Textil- und Lederwaren; Handel mit Möbel; Handel mit Küchenartikel wie z.B. Geschirr und anderes.
Schlagwörter:   Handel mit Textilwaren Handel mit Lederwaren Handelsgeschäfte Handelsvertretungen Import Handel Export

NACE-Branchencodes:

46.1 Handelsvermittlung
46.11 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
46.12 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien
46.13 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln
46.14 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen
46.15 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren
46.16 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
46.17 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.18 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen Waren
46.19 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
46.2 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
46.22 Großhandel mit Blumen und Pflanzen
46.23 Großhandel mit lebenden Tieren
46.24 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
46.3 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.31 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
46.32 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Fisch und Fischerzeugnissen
46.33 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten
46.34 Großhandel mit Getränken
46.35 Großhandel mit Tabakwaren
46.36 Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
46.37 Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
46.38 Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
47.5 Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf
47.51 Einzelhandel mit Textilien
47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
47.53 Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten
47.54 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
47.55 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat
47.9 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel
47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
47.92 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel mit ausgeprägtem Schwerpunkt
77.21 Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
ARCADE GMBH

Die Firmenadresse lautet:
Mühlheimer Straße 10 79395 Neuenburg am Rhein, Landkreis Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 29.04.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 22.02.2018 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Dienstleistungen, Handelsvertretungen, und Handelsgeschäfte aller Art für eigene und fremde Rechnung sowie Import-Export aller Art für eigene und fremde Rechnung; Handel mit Textil- und Lederwaren; Handel mit Möbel; Handel mit Küchenartikel wie z.B. Geschirr und anderes. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen ARCADE GMBH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

8 IN 350/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Arcade GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Mühllheimer Str. 10, 79395 Neuenburg am Rhein
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 709909
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer J. Peters, Werderstraße 66, 79379 Müllheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.03.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 22.112,10 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 27.06.2025 ×

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