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Schäfer Fertighaus GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Schäfer Fertighaus GmbH & Co. KG
Adresse:   Mühlweg 6
97720 Nüdlingen
Landkreis:   Landkreis Bad Kissingen
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Schweinfurt
HR-Nummer: HRA 9434

Firmendaten:

UID-Nummer: DE288909910
Gründung: 15.04.2013 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Errichtung von Fertigteilbauten

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 5.594.490 €

Anlagevermögen 816.982 €
Sachanlagen 764.105 €
Umlaufvermögen 3.399.968 €
Vorräte 810.712 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.275.076 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.314.181 €
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten (Aktivseite) 1.374.512 €
Summe Aktiva 5.594.490 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 177.454 €
  2014: 273.765 €
  2015: 754.244 €
  2016: 1.380.053 €
  2017: 1.385.367 €
  2018: 1.436.078 €
  2019: 1.949.227 €
  2020: 2.617.645 €
  2021: 5.594.490 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 5.594.490 €
  Anlagevermögen: 816.982 €
    Sachanlagen: 764.105 €
  Umlaufvermögen: 3.399.968 €
    Vorräte: 810.712 €
      Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Aktivseite): -5.510.213 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1.275.076 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 1.314.181 €
  Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten (Aktivseite): 1.374.512 €

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Unternehmensinformation der Firma
Schäfer Fertighaus GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Mühlweg 6 97720 Nüdlingen, Landkreis Landkreis Bad Kissingen, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 15.04.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 25.01.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister --- als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Schäfer Fertighaus GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Az.: IN 174/23
In dem Verfahren über den Antrag d.

Schäfer Fertighaus GmbH & Co. KG, Mühlweg 6, 97720 Nüdlingen, vertreten durch die Gesellschafterin Mare Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Gatzke Margit
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 9434
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 681-23 SP zm
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 21.09.2023 um 16:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christoph Wagner, Waltherstraße 9, 97074 Würzburg, Telefon: +49(931)30408790, Telefax: +49(931)30408799.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 21.09.2023 ×

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