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NG Die Norderney Genossenschaft eG

Unternehmensdaten:

Firmename: NG Die Norderney Genossenschaft eG
Adresse:   Poststraße 5
26548 Norderney
Landkreis:   Landkreis Aurich
Bundesland:   Niedersachsen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Aurich
HR-Nummer: GnR 200021

Firmendaten:

Gründung: 25.02.2013 (Neueintragung)
Rechtsform   eG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von sonstigen Dienstleistungen   

Firmenzweck:

  Zweck der Genossenschaft ist insbesondere die Förderung der städtebaulichen Entwicklung auf Norderney. Dies soll durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb der Mitglieder erfolgen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- Gebäude- und Grundstückswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft strebt das Ziel an, den Mitgliedern eine oberhalb der Verzinsung 10-jähriger Bundesanleihen liegende Rendite zu gewährleisten. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Schlagwörter:   Infrastruktur Grundstückswirtschaft Gebäudewirtschaft Wohnungswirtschaft städtebauliche Entwicklung

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Unternehmensinformation der Firma
NG Die Norderney Genossenschaft eG

Die Firmenadresse lautet:
Poststraße 5 26548 Norderney, Landkreis Landkreis Aurich, Bundesland Niedersachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 25.02.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 29.09.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Zweck der Genossenschaft ist insbesondere die Förderung der städtebaulichen Entwicklung auf Norderney. Dies soll durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb der Mitglieder erfolgen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- Gebäude- und Grundstückswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft strebt das Ziel an, den Mitgliedern eine oberhalb der Verzinsung 10-jähriger Bundesanleihen liegende Rendite zu gewährleisten. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen NG Die Norderney Genossenschaft eG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

9 IN 136/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NG Die Norderney Genossenschaft eG, Poststraße 5, 26548 Norderney (AG Aurich, GnR 200021), vertr. d.: 1. Jann Ennen, (Vorstand), 2. Andrea Hillmann (Vorstand), ist am 12.10.2023 um 12.20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Schüsselkorb 3, D 28195 Bremen, Tel.: 0421/33061-0, Fax: 0421/33061-10, E-Mail: info@kuhmann.eu bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Aurich, 12.10.2023 ×

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