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HRL River Cruise Ventures III GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: HRL River Cruise Ventures III GmbH
Adresse:   Sürther Hauptstraße 77
50999 Köln
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER3306.HRB76725
Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 76725

Firmendaten:

Gründung: 16.10.2012 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt

Firmenzweck:

  der Erwerb, der Besitz und das Betreiben von Binnenschiffen, insbesondere Binnenkreuzfahrtschiffen sowie deren Vermietung und Verpachtung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Schlagwörter:   Vermietung Verpachtung Erwerb Besitz Betreiben Binnenkreuzfahrtschiffe Binnenschiffe

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 9.603.894 €

Anlagevermögen 7.610.172 €
Sachanlagen 7.610.172 €
Umlaufvermögen 1.950.521 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.451.041 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 499.480 €
Summe Aktiva 9.603.894 €

Passiva — 9.603.894 €

Eigenkapital 405.791 €
Bilanzgewinn 380.791 €
Gewinnvortrag 334.295 €
Verbindlichkeiten 9.113.257 €
Summe Passiva 9.603.894 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2013: 37.658 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2014: 48.776 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 40.099 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 40.658 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 39.632 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 41.364 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 41.608 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 48.113 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 46.495 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 16.144.882 €
  2014: 16.867.111 €
  2015: 14.685.424 €
  2016: 13.677.164 €
  2017: 13.113.408 €
  2018: 12.574.658 €
  2019: 12.138.735 €
  2020: 9.314.691 €
  2021: 9.603.894 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 9.603.894 €
  Anlagevermögen: 7.610.172 €
    Sachanlagen: 7.610.172 €
  Umlaufvermögen: 1.950.521 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1.451.041 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 499.480 €

Passiva gesamt: 9.603.894 €
  Eigenkapital: 405.791 €
    Bilanzgewinn: 380.791 €
      Gewinnvortrag: 334.295 €
  Verbindlichkeiten: 9.113.257 €

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Unternehmensinformation der Firma
HRL River Cruise Ventures III GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Sürther Hauptstraße 77 50999 Köln, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 16.10.2012 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 11.09.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Erwerb, der Besitz und das Betreiben von Binnenschiffen, insbesondere Binnenkreuzfahrtschiffen sowie deren Vermietung und Verpachtung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen HRL River Cruise Ventures III GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 44/23


Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76725 eingetragenen HRL River Cruise Ventures III GmbH, Sürther Hauptstraße 77, 50999 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Deidre Dirkmann, Sürther Hauptstr. 77, 50999 Köln und Herrn Henry Roland Lewis, Sürther Hauptstr. 77, 50999 Köln



wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 15.09.2023, um 11:33 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.06.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Oskar-Jäger-Straße 173 K6, 50825 Köln, Telefon: 0221 430 63210, Fax: 0221 430 63212.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 22.11.2023, 08:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die freihändige Veräußerung des Flusskreuzfahrtschiffes River Venture, eingetragen im Binnenschiffregister des Amtsgerichts Hamburg, BSR 22683 (§ 160 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

70d IN 44/23
Amtsgericht Köln, 15.09.2023
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