Bonität | Handelsregister |

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Lutz Fleischwaren GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Lutz Fleischwaren GmbH
Adresse:   Justus-von Liebig-Straße 48
86899 Landsberg am Lech
Landkreis:   Landkreis Landsberg am Lech
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 8191 105-0
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Augsburg
HR-Nummer: HRB 27274

Firmendaten:

UID-Nummer: DE129273912
Gründung: 10.09.2012 (Neueintragung)
Kapital:   10.400.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren

Firmenzweck:

  Herstellung und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren aller Art, Einzel- und Großhandel mit Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren und Konserven, Erbringung von übergeordneten kaufmännischen, technischen und vertrieblichen Serviceleistungen, Vermietung und Verpachtung von Betriebs- und Geschäftsstätten, Vertrieb von Nahrungsmitteln und dazugehöriger Nebenprodukte
Schlagwörter:   Einzelhandel Großhandel Fleischhandel Fleischverarbeitung Wurstwarenherstellung

NACE-Branchencodes:

46.11 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

24.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
24.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
19.05.2025   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
17.04.2025   Sonstiges Insolvenzen
17.04.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.04.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.04.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
11.12.2023   Sonstiges Insolvenzen
13.06.2022   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
20.05.2021   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
30.01.2020   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.03.2019   Termine Insolvenzen
03.07.2017   Eröffnungen Insolvenzen
01.06.2017   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
26.04.2017   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
19.07.2016   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
22.02.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014
16.02.2016   Konzernabschluss vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014
21.07.2015   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
21.08.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.08.2014   Konzernabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
23.04.2014   Konzernabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.04.2014   Jahres- und Konzernabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.03.2013   Konzernabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.02.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.09.2012   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Lutz Fleischwaren GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Justus-von Liebig-Straße 48 86899 Landsberg am Lech, Landkreis Landkreis Landsberg am Lech, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 10.09.2012 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 22.02.2016 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren aller Art, Einzel- und Großhandel mit Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren und Konserven, Erbringung von übergeordneten kaufmännischen, technischen und vertrieblichen Serviceleistungen, Vermietung und Verpachtung von Betriebs- und Geschäftsstätten, Vertrieb von Nahrungsmitteln und dazugehöriger Nebenprodukte als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Lutz Fleischwaren GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

7 IN 351/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lutz Fleischwaren GmbH, Justus-von-Liebig-Str. 48, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch die Gesellschafterin Lutz Convenience Food GmbH, diese vertr.d.d. IV RA Dr. Robert Hänel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 27274
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Atradius Kreditversicherung wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt aufgrund des Antrags des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 11.07.2024. Soweit dem Antrag nicht entsprochen wurde, war er aus den nachfolgend genannten Gründen zurückzuweisen.Im Antrag vom 11.07.2024 wurde zwar vorgeschlagen, die Berechnung auf die einzelnen Verfahren wie folgt festzusetzen: jeweils zu 30 % bei den operativen Gesellschaften (Lutz Fleischwaren GmbH, Artland Convenience GmbH, Otto Nocker GmbH) sowie zu 10 % (Lutz Convenience Food GmbH). Tatsächlich erfolgte im Antrag die Verteilung rein rechnerisch wie folgt: a) Lutz Fleischwaren GmbH: 29,23 % b) Otto Nocker GmbH (ONO Abwicklungs GmbH): 28,07 %c) Artland Convenience GmbH: 26,63 %d) Lutz Convenience Food GmbH: 16,07 % Aus diesem Grunde basiert die nachfolgende Berechnung im vorliegenden Verfahren auch auf lediglich 29,23 % (nicht 30 %).
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR, insgesamt somit EUR BETRAG für alle vier Verfahren.
Für 23,9686 Stunden (anteilig) war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen waren jedoch lediglich mit dem Nettobetrag in Höhe von EUR BETRAG (= 29,23 % aus insgesamt EUR BETRAG -statt EUR BETRAG brutto) festzusetzen, da es sich vorliegend bei dem Mitglied des Gläubigerausschusses nicht um eine Privatperson handelt.

Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 23.07.2025
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