Bonität | Handelsregister |

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KLH Handelsgesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: KLH Handelsgesellschaft mbH
Adresse:   Ochsenfurter Straße 17F
97286 Sommerhausen
Landkreis:   Landkreis Würzburg
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 93339709000
Fax: +49 931 45265128
E-Mail: info@klh-gmbh.de
Web: www.klh-gmbh.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED4708V.HRB11633
Amtsgericht: Würzburg
HR-Nummer: HRB 11633

Firmendaten:

Gründung: 27.08.2012 (Neueintragung)
Kapital:   125.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Versand- und Internet-Einzelhandel

Firmenzweck:

  Einzel- und Versandhandel mit Waren, Gegenständen und Gebrauchsgütern des täglichen Bedarfs sowie die Einbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Warenhandel sowie das Halten von Beteiligungen und das Betreiben von Betriebsstätten im Ausland.
Schlagwörter:   Gebrauchsgüter Waren Versandhandel Einzelhandel

NACE-Branchencodes:

47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 960.283 €

Umlaufvermögen 418.669 €
Vorräte 79.425 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 247.432 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 91.812 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 540.699 €
Summe Aktiva 960.283 €

Passiva — 960.283 €

Verbindlichkeiten 949.578 €
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 933.618 €
Summe Passiva 960.283 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2016: 10.365 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: -189.246 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: -188.407 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: -49.742 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -56.317 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -73.027 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -103.466 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: 476.419 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2024: -153.738 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2016: 4.673.003 €
  2017: 888.476 €
  2018: 935.183 €
  2019: 1.141.828 €
  2020: 1.171.021 €
  2021: 1.127.221 €
  2022: 1.311.353 €
  2023: 3.129.781 €
  2024: 960.283 €

Jahresabschluss 31.05.2024
Aktiva gesamt: 960.283 €
  Umlaufvermögen: 418.669 €
    Vorräte: 79.425 €
      Fertige Erzeugnisse und Waren: 79.425 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 247.432 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 92.817 €
      Sonstige Vermögensgegenstände: 143.616 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 91.812 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 540.699 €

Passiva gesamt: 960.283 €
  Verbindlichkeiten: 949.578 €
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: 933.618 €

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Unternehmensinformation der Firma
KLH Handelsgesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Ochsenfurter Straße 17F 97286 Sommerhausen, Landkreis Landkreis Würzburg, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 27.08.2012 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.07.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Einzel- und Versandhandel mit Waren, Gegenständen und Gebrauchsgütern des täglichen Bedarfs sowie die Einbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Warenhandel sowie das Halten von Beteiligungen und das Betreiben von Betriebsstätten im Ausland. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen KLH Handelsgesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 218/25


Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 11633 eingetragenen KLH Handelsgesellschaft mbH, Ochsenfurter Straße 17 F, 97286 Sommerhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Diebold, Ochsenfurter Str. 17 F, 97286 Sommerhausen

Geschäftszweig: Einzel- und Versandhandel mit Waren, Gegenständen und Gebrauchsgütern des täglichen Bedarfs sowie die Einbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Warenhandel


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.07.2025, um 07:27 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt

Rechtsanwältin Marion Rodine, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 29299830, Fax: 0202 314708.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der


der 08.10.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 18.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.


70k IN 218/25
Amtsgericht Köln, 30.07.2025
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