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Dynamic Motion GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Dynamic Motion GmbH
Adresse:   Neugrabener Bahnhofstraße 10 a
21149 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 40 50031214
E-Mail: fahrradlager@arcor.de
Web: www.fahrradlagernw.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Tostedt
HR-Nummer: HRB 203460

Firmendaten:

UID-Nummer: DE283796062
Gründung: 22.06.2012 (Neueintragung)
Kapital:   45.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel

Firmenzweck:

  Der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art (ausgenommen erlaubnispflichtige Waren), insbesondere mit Sportbedarfswaren, Freizeitbedarf und Geschenkartikeln über Online-Verkaufsportale im Internet sowie der Betrieb von Ladengeschäften und die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen.
Schlagwörter:   Geschenkartikel Freizeitbedarf Ladengeschäfte Sportbedarfswaren Online-Verkaufsportale Großhandel Einzelhandel

NACE-Branchencodes:

46.1 Handelsvermittlung
46.11 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
46.12 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien
46.13 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln
46.14 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen
46.15 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren
46.16 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
46.17 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.18 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen Waren
46.19 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
47.7 Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder
47.71 Einzelhandel mit Bekleidung
47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
47.73 Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
47.76 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Düngemitteln, Tierfutter und Haustieren
47.77 Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
47.78 Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren
47.79 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Dynamic Motion GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Neugrabener Bahnhofstraße 10 a 21149 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 22.06.2012 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 21.07.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art (ausgenommen erlaubnispflichtige Waren), insbesondere mit Sportbedarfswaren, Freizeitbedarf und Geschenkartikeln über Online-Verkaufsportale im Internet sowie der Betrieb von Ladengeschäften und die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Dynamic Motion GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 383/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 203460 eingetragenen Dynamic Motion GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Neugrabener Bahnhofstraße 10 a, 21149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Röttger

Geschäftszweig: Der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art (ausgenommen erlaubnispflichtige Waren), insbesondere mit Sportbedarfswaren, Freizeitbedarf und Geschenkartikeln über Online-Verkaufsportale im Internet sowie der Betrieb von Ladengeschäften und die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.02.2024, um 12:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Münzel, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 26.04.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 383/23
Amtsgericht Hamburg, 02.02.2024
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