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SHP Sanierung- und Hochbau GmbH Penzlin

Unternehmensdaten:

Firmename: SHP Sanierung- und Hochbau GmbH Penzlin
Adresse:   Puchower Chaussee 11 b
17217 Penzlin
Landkreis:   Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Bundesland:   Mecklenburg-Vorpommern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 3962 2578180
E-Mail: info@shp-bau.de
Web: www.shp-bau.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEN1105V.HRB7786
Amtsgericht: Neubrandenburg
HR-Nummer: HRB 7786

Firmendaten:

Gründung: 08.05.2012 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Hochbau

Firmenzweck:

  Ausführung von Umbau- und Sanierungsarbeiten, der Hoch- und Tiefbau
Schlagwörter:   Tiefbau Hochbau Sanierungsarbeiten Umbauarbeiten

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 307.743 €

Umlaufvermögen 294.631 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178.706 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 115.925 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 8.511 €
Summe Aktiva 307.743 €

Passiva — 307.743 €

Rückstellungen 34.753 €
Verbindlichkeiten 272.990 €
Summe Passiva 307.743 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2016: 143.903 €
  2017: 315.060 €
  2018: 564.060 €
  2019: 743.259 €
  2020: 386.635 €
  2021: 307.743 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 307.743 €
  Umlaufvermögen: 294.631 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 178.706 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 115.925 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 8.511 €

Passiva gesamt: 307.743 €
  Rückstellungen: 34.753 €
  Verbindlichkeiten: 272.990 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

30.03.2026   Sonstiges Insolvenzen
30.03.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
30.03.2026   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
21.11.2024   Sonstiges Insolvenzen
15.10.2024   Sonstiges Insolvenzen
30.09.2024   Sonstiges Insolvenzen
05.02.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
03.01.2024   Eröffnungen Insolvenzen
06.10.2023   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
27.07.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
16.09.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
01.10.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.08.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.09.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
26.09.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.09.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.07.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.07.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
16.11.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.11.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.02.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.02.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
30.09.2013   Jahresabschluss hinterlegt vom 13.04.2012 bis zum 31.12.2012
30.09.2013   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.04.2012 bis zum 31.12.2012
08.05.2012   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
SHP Sanierung- und Hochbau GmbH Penzlin

Die Firmenadresse lautet:
Puchower Chaussee 11 b 17217 Penzlin, Landkreis Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Die Firma wurde am 08.05.2012 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 27.07.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Hochbau

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Ausführung von Umbau- und Sanierungsarbeiten, der Hoch- und Tiefbau als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen SHP Sanierung- und Hochbau GmbH Penzlin erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

701 IN 571/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SHP Sanierung- und Hochbau GmbH Penzlin, Puchower Chaussee 11 b, 17217 Penzlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Suri
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 7786
- Schuldnerin -

Beschluss:

Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 23.01.2024 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 05.02.2024 ×

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