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IVK-Immobilien Verwaltung Kuhn GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: IVK-Immobilien Verwaltung Kuhn GmbH
Adresse:   Max-Planck-Straße 12
50858 Köln
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 74676

Firmendaten:

Gründung: 07.02.2012 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenzweck:

  - WEG-Verwaltung (von Wohnungs- und Teileigentum sowie gewerblich genutzten Räumen); - Mietverwaltung (von Wohnungs- und Teileigentum sowie gewerblich genutzten Räumen); - Immobilienmanagement, Gebäudeservice, Gartenpflege, Winterdienst.
Schlagwörter:   Gebäudeservice Immobilienbetreuung Immobilienmanagement Gewerbeimmobilienverwaltung Wohnungsverwaltung Mietverwaltung Teileigentumsverwaltung

NACE-Branchencodes:

68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
IVK-Immobilien Verwaltung Kuhn GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Max-Planck-Straße 12 50858 Köln, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 07.02.2012 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 26.09.2017 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister - WEG-Verwaltung (von Wohnungs- und Teileigentum sowie gewerblich genutzten Räumen); - Mietverwaltung (von Wohnungs- und Teileigentum sowie gewerblich genutzten Räumen); - Immobilienmanagement, Gebäudeservice, Gartenpflege, Winterdienst. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen IVK-Immobilien Verwaltung Kuhn GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 76/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74676 eingetragenen IVK-Immobilien Verwaltung Kuhn GmbH, Breite Str. 46, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Edgar Danz, Kolpingstr. 24 a, 50181 Bedburg

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Aachener Str. 1011, 50858 Köln

wird heute, am 09.07.2025, um 10:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 76/20
Amtsgericht Köln, 09.07.2025
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