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PSV Partyservice Vogtland GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: PSV Partyservice Vogtland GmbH
Adresse:   Forststraße 25
08523 Plauen
Landkreis:   Vogtlandkreis
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Chemnitz
HR-Nummer: HRB 27081

Firmendaten:

Gründung: 04.01.2012 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen

Firmenzweck:

  Betreiben von Gaststätten und Kantinen; Party- und Cateringservice.
Schlagwörter:   Gastronomie Party-Service Gaststätten Catering Kantinen

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 125.545 €

Anlagevermögen 32.580 €
Sachanlagen 32.580 €
Umlaufvermögen 28.247 €
Ford.u.sonst.Vermögensgegenst 22.121 €
Kassenbestand, Bundesbankguth 4.040 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 14.708 €
Steuerrechtl. Ausgleichsposten 50.009 €
Summe Aktiva 125.545 €

Passiva — 125.545 €

Eigenkapital -14.708 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzverlust -39.708 €
Jahresfehlbetrag -37.358 €
Verbindlichkeiten 125.545 €
Sonstige Passiva 14.708 €
Summe Passiva 125.545 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2013: -14.361 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2014: -6.718 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2015: -17.257 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2016: -21.393 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2017: -4.321 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: -1.133 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: 14.565 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: -11.868 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -37.358 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 120.755 €
  2014: 104.969 €
  2015: 80.923 €
  2016: 81.958 €
  2017: 56.316 €
  2018: 82.176 €
  2019: 84.124 €
  2020: 142.943 €
  2021: 125.545 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 125.545 €
  Anlagevermögen: 32.580 €
    Sachanlagen: 32.580 €
  Umlaufvermögen: 28.247 €
    Ford.u.sonst.Vermögensgegenst: 22.121 €
    Kassenbestand, Bundesbankguth: 4.040 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 14.708 €
  Steuerrechtl. Ausgleichsposten: 50.009 €

Passiva gesamt: 125.545 €
  Eigenkapital: -14.708 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzverlust: -39.708 €
      Jahresfehlbetrag: -37.358 €
  Verbindlichkeiten: 125.545 €
  Sonstige Passiva: 14.708 €

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Unternehmensinformation der Firma
PSV Partyservice Vogtland GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Forststraße 25 08523 Plauen, Landkreis Vogtlandkreis, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 04.01.2012 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 31.05.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Betreiben von Gaststätten und Kantinen; Party- und Cateringservice. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen PSV Partyservice Vogtland GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 408/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSV Partyservice Vogtland GmbH, Forststraße 25, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27081
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.


|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 10.09.2025 beim

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 78.286,70 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung".

Rechtsbehelfsbelehrung:

|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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