Bonität | Handelsregister |

Faurecia Automobiltechnik GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Faurecia Automobiltechnik GmbH
Adresse:   Biberbachstraße 9
86154 Augsburg
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 5721 702-0
E-Mail: maik.schommerloh@faurecia.com
Web: www.faurecia.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2102V.HRB26434
Amtsgericht: Augsburg
HR-Nummer: HRB 26434

Firmendaten:

UID-Nummer: DE813074408
Gründung: 15.09.2011 (Neueintragung)
Kapital:   500.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

Firmenzweck:

  Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von und Handel mit Erzeugnissen zur Ausstattung von Fahrzeugen aller Art sowie Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Schlagwörter:   Handel Vertrieb Automotive Entwicklung Herstellung Fahrzeugzubehör Fahrzeugausstattung

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

10.06.2026   Konzernabschluss vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
27.03.2026   Hinweis nach §§ 291, 292 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
19.09.2025   Befreiender Konzernabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
18.09.2025   Befreiender Konzernabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
22.08.2025   Konzernabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
16.07.2025   Hinweis nach §§ 291, HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
03.07.2024   Hinweis nach §§ 291, 292 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
30.03.2022   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
11.01.2022   Berichtigungen
10.08.2021   Konzernabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
15.03.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.10.2020   Konzernabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
04.06.2020   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.01.2020   Berichtigungen
31.10.2019   Konzernabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
02.11.2018   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
02.11.2018   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.09.2018   Konzernabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.08.2018   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
02.05.2018   Konzernabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.12.2017   Konzernabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.12.2017   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.11.2016   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.09.2015   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
05.01.2015   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.12.2013   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.11.2012   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.11.2011   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.09.2011   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Faurecia Automobiltechnik GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Biberbachstraße 9 86154 Augsburg, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 15.09.2011 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 10.06.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von und Handel mit Erzeugnissen zur Ausstattung von Fahrzeugen aller Art sowie Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Faurecia Automobiltechnik GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

7 IN 71/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TWT Thomas Wigger Transporte GmbH, Am Mittleren Moos 12, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Gröber Oliver
Register-Nr.: HRB 23638
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.09.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 15.07.2025 ×

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