Bonität | Handelsregister |

IECon GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: IECon GmbH
Adresse:   Hansaallee 13-15
60322 Frankfurt am Main
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 69 91508740
E-Mail: office@iecon.de
Web: www.iecon.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Frankfurt am Main
HR-Nummer: HRB 90365

Firmendaten:

Gründung: 02.03.2011 (Neueintragung)
Kapital:   35.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung

Firmenzweck:

  Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, insbesondere im Bereich Produktion und Fertigungstechnik.
Schlagwörter:   Produktion Fertigungstechnik Ingenieurdienstleistungen

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
IECon GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Hansaallee 13-15 60322 Frankfurt am Main, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 02.03.2011 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 10.02.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, insbesondere im Bereich Produktion und Fertigungstechnik. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen IECon GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Frankfurt am Main
26.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1515/24 E-15-6





B e s c h l u s s


In dem Insolvenzverfahren

ELA INTERNATIONAL GmbH, Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86309),
vertreten durch:
David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer),

werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX


Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 110.083,54 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Fortführung des Geschäftsbetriebs und arbeitsrechtlicher Sachverhalte die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 0,13467 auf insgesamt 0,38467.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. ×

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