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Energiegewinner eG

Unternehmensdaten:

Firmename: Energiegewinner eG
Adresse:   Aachener Str. 326-328
50933 Köln
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER3306.GnR838
Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: GnR 838

Firmendaten:

UID-Nummer: DE275414364
Gründung: 13.01.2011 (Neueintragung)
Rechtsform   eG
Mitarbeiter: 51-200
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Energieversorgung

Firmenzweck:

  1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft derMitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2. Gegenstand des Unternehmens ist:a) die Finanzierung, der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Veräußerung, die An- und Vermietung und der Betrieb von Anlagen, Geräte und Technologien zur Nutzung regenerativer Energie für Mitglieder und Dritte,b) der Einkauf, die Verteilung und der Vertrieb von Energie in Form von Strom und/oder Wärme,c) Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung in allen Rechts- und Nutzungsformen,d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit,e) die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebes von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektleitungs- und -steuerungsaufgaben.3. Die Genossenschaft kann zur Umsetzung der vorgenannten Zwecke auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben, Niederlassungen und Außenstellen begründen und unterhalten. lnsbesondere dürfen Teile des operativen Geschäfts zur Begrenzung der Geschäftsrisiken in bestehende oder zu gründende Tochtergesellschaften ausgegliedert werden.4. Sie darf sich im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit fremder Dienstleister oder gruppeninterner Gesellschaften bedienen, solange die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei der Genossenschaft selbst verbleiben.5. Die Genossenschaft darf sich darüber hinaus auch außerhalb des operativen Geschäfts zur Förderung der Satzungszwecke an Unternehmen beteiligen und solche gründen, soweit eine Beteiligung eine untergeordnete Hilfstätigkeit bleibt.
Schlagwörter:   Finanzierung Energieberatung Energievertrieb Energieeinsparung Energieeffizienz regenerative Energie

NACE-Branchencodes:

64.21 Beteiligungsgesellschaften
64.91 Institutionen für Finanzierungsleasing

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Unternehmensinformation der Firma
Energiegewinner eG

Die Firmenadresse lautet:
Aachener Str. 326-328 50933 Köln, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 13.01.2011 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 05.01.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft derMitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2. Gegenstand des Unternehmens ist:a) die Finanzierung, der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Veräußerung, die An- und Vermietung und der Betrieb von Anlagen, Geräte und Technologien zur Nutzung regenerativer Energie für Mitglieder und Dritte,b) der Einkauf, die Verteilung und der Vertrieb von Energie in Form von Strom und/oder Wärme,c) Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung in allen Rechts- und Nutzungsformen,d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit,e) die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebes von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektleitungs- und -steuerungsaufgaben.3. Die Genossenschaft kann zur Umsetzung der vorgenannten Zwecke auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben, Niederlassungen und Außenstellen begründen und unterhalten. lnsbesondere dürfen Teile des operativen Geschäfts zur Begrenzung der Geschäftsrisiken in bestehende oder zu gründende Tochtergesellschaften ausgegliedert werden.4. Sie darf sich im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit fremder Dienstleister oder gruppeninterner Gesellschaften bedienen, solange die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei der Genossenschaft selbst verbleiben.5. Die Genossenschaft darf sich darüber hinaus auch außerhalb des operativen Geschäfts zur Förderung der Satzungszwecke an Unternehmen beteiligen und solche gründen, soweit eine Beteiligung eine untergeordnete Hilfstätigkeit bleibt. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Energiegewinner eG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 347/23


Über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 838 eingetragenen Energiegewinner eG, gegründet am 10.10.2010, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Patrick Kopischke, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln und Herrn Hubert Vienken, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln

Geschäftszweig: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 15:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Herr Peter Kampmann, Wodanstraße 4a, 42555 Velbert
2. Herr Gerd Conen, Geschäftsführer der Conen Produkte Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Conen 1 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Conenstraße 3, 54497 Morbach-Gonzerath,
3. Herr Dr. Dirk Zurek, Eburonstraße 10-12, 50678 Köln, als Mitglied des Aufsichtsrats und Nachranggläubiger.
.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 24.04.2024, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

70c IN 347/23
Amtsgericht Köln, 01.02.2024
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