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e-bike Center Augsburg GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: e-bike Center Augsburg GmbH
Adresse:   Augsburger Straße 6
86356 Neusäß
Landkreis:   Landkreis Augsburg
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2102V.HRB25717
Amtsgericht: Augsburg
HR-Nummer: HRB 25717

Firmendaten:

UID-Nummer: DE275069839
Gründung: 02.12.2010 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 51-200
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und - zubehör

Firmenzweck:

  Handel mit E-Bikes, Elektroroller, elektronisch unterstützten Dreirädern, Nachrüstsätzen und Zubehör, sowie deren Vermietung, Leasing, Reparatur, Wartung und Service
Schlagwörter:   Zubehör Service Nachrüstsätze Reparatur Wartung elektronisch unterstützte Dreiräder Elektroroller E-Bikes

NACE-Branchencodes:

49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 375.660 €

Anlagevermögen 11.538 €
Sachanlagen 11.535 €
Umlaufvermögen 363.063 €
Vorräte 333.965 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.284 €
Summe Aktiva 375.660 €

Passiva — 375.660 €

Eigenkapital 83.116 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzgewinn 54.516 €
Gewinnvortrag 57.536 €
Rückstellungen 10.713 €
Verbindlichkeiten 281.831 €
Summe Passiva 375.660 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: 44.341 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 2.400 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: -10.973 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -3.020 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2020: 371.039 €
  2021: 358.149 €
  2022: 589.429 €
  2023: 375.660 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 375.660 €
  Anlagevermögen: 11.538 €
    Sachanlagen: 11.535 €
  Umlaufvermögen: 363.063 €
    Vorräte: 333.965 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 28.284 €

Passiva gesamt: 375.660 €
  Eigenkapital: 83.116 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzgewinn: 54.516 €
      Gewinnvortrag: 57.536 €
  Rückstellungen: 10.713 €
  Verbindlichkeiten: 281.831 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

23.02.2026   Sonstiges Insolvenzen
04.12.2025   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
15.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
06.03.2025   Eröffnungen Insolvenzen
13.12.2024   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
23.02.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
01.02.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
28.03.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.03.2022   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.03.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
20.05.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
20.05.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
20.05.2021   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.03.2020   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.03.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.03.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
11.01.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.01.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.01.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.01.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.01.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.01.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
21.01.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.01.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.01.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
14.01.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.01.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.01.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
30.11.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.12.2011   Jahresabschluss vom 02.12.2010 bis zum 31.12.2010
02.12.2010   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
e-bike Center Augsburg GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Augsburger Straße 6 86356 Neusäß, Landkreis Landkreis Augsburg, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 02.12.2010 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 04.12.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Handel mit E-Bikes, Elektroroller, elektronisch unterstützten Dreirädern, Nachrüstsätzen und Zubehör, sowie deren Vermietung, Leasing, Reparatur, Wartung und Service als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen e-bike Center Augsburg GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

3 IN 1183/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

e-bike Center Augsburg GmbH, Augsburger Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch den Geschäftsführer Wiesinger Marcus
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 25717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, Pröllstraße 5, 86157 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 180.417,11 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.07.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11 i. V. m. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR (entspricht 25 % der Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR) festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt. Demnach beträgt die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters insgesamt 50 % der Regelvergütung, also BETRAG EUR.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.07.2025 ×

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