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Abbetira GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Abbetira GmbH
Adresse:   Pankstr. 8 -10, Haus Q
13127 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 30 40500600
E-Mail: info@abbetira.de
Web: www.abbetira.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 130366

Firmendaten:

UID-Nummer: DE275575458
Gründung: 16.11.2010 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenzweck:

  1. Die genehmigungsfreie Vermittlung von Kunden/Kaufinteressenten sowie Partnern und Kooperationsunternehmen für: den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Eigentumswohnungen, gewerbliche oder private Wohnräume im In- und Ausland; den Abschluss von Verträgen für die Versicherungs- und Finanzwirtschaft; den Ankauf gebrauchter Kapitallebens- und Rentenversicherungen des Sekundärmarktes an institutionelle oder private Investoren. 2. Handel von Waren verschiedener Art im Einzelhandel, Großhandel und Versandhandel; Durchführung von Import- und Exportgeschäften sowie der Betrieb von: Handelsplattformen im Internet für Waren verschiedener Art, insbesondere: Geschenkartikeln, Werbeartikeln, Stoffen und Textilien, Haustierbedarf, Grillzubehör, Elektronik, Spielzeug, Gartenzubehör, Kraftfahrzeugzubehör, Schmuck, Drogerieartikeln, Sanitätsbedarf, Sanitärbedarf, Haushaltswaren, Baby- und Kinderpflegeartikeln, Beleuchtungen etc. ; Übernahme/Vermittlung von Warenhandelsgeschäften im In- und Ausland. 3. Betrieb und Unterhaltung geeigneter Plattformen und Call-Center zur genehmigungsfreien Gewinnung und Vermittlung von Kunden und Kooperationspartnern.
Schlagwörter:   Kapitallebensversicherungen Einzelhandel Rentenversicherungen Großhandel Grundstücksverträge Import/Export Versicherungsverträge Finanzverträge Handel Vermittlung

NACE-Branchencodes:

46.1 Handelsvermittlung
46.11 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
46.12 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien
46.13 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln
46.14 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen
46.15 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren
46.16 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
46.17 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.18 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen Waren
46.19 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
46.2 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
46.22 Großhandel mit Blumen und Pflanzen
46.23 Großhandel mit lebenden Tieren
46.24 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel
47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
47.3 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen
47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen
47.4 Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
47.40 Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
47.5 Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf
47.51 Einzelhandel mit Textilien
47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
47.53 Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten
47.54 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
47.55 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat
47.7 Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder
47.71 Einzelhandel mit Bekleidung
47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
47.73 Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
47.76 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Düngemitteln, Tierfutter und Haustieren
47.77 Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
47.78 Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren
47.79 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
47.9 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel
47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
47.92 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel mit ausgeprägtem Schwerpunkt
63.9 Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
63.91 Web-Suchportale
63.92 Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
64.9 Sonstige Finanzierungsinstitutionen
64.91 Institutionen für Finanzierungsleasing
64.92 Spezialkreditinstitute
64.99 Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Abbetira GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Pankstr. 8 -10, Haus Q 13127 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 16.11.2010 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 09.05.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister 1. Die genehmigungsfreie Vermittlung von Kunden/Kaufinteressenten sowie Partnern und Kooperationsunternehmen für: den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Eigentumswohnungen, gewerbliche oder private Wohnräume im In- und Ausland; den Abschluss von Verträgen für die Versicherungs- und Finanzwirtschaft; den Ankauf gebrauchter Kapitallebens- und Rentenversicherungen des Sekundärmarktes an institutionelle oder private Investoren. 2. Handel von Waren verschiedener Art im Einzelhandel, Großhandel und Versandhandel; Durchführung von Import- und Exportgeschäften sowie der Betrieb von: Handelsplattformen im Internet für Waren verschiedener Art, insbesondere: Geschenkartikeln, Werbeartikeln, Stoffen und Textilien, Haustierbedarf, Grillzubehör, Elektronik, Spielzeug, Gartenzubehör, Kraftfahrzeugzubehör, Schmuck, Drogerieartikeln, Sanitätsbedarf, Sanitärbedarf, Haushaltswaren, Baby- und Kinderpflegeartikeln, Beleuchtungen etc. ; Übernahme/Vermittlung von Warenhandelsgeschäften im In- und Ausland. 3. Betrieb und Unterhaltung geeigneter Plattformen und Call-Center zur genehmigungsfreien Gewinnung und Vermittlung von Kunden und Kooperationspartnern. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Abbetira GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36a IN 2581/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abbetira GmbH, Haus Q,
Pankstraße 8 -10, 13127 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan May
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130366 B
- Schuldnerin -

Geschäftszweig/Beschäftigung: Internet-Einzelhandel
|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2023 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch
Berliner Straße 117, 10713 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.12.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 16.11.2023, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 08.02.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 04.05.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.10.2023 ×

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