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Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH
Adresse:   Goethestraße 85
34119 Kassel
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 561 1002-0
Fax: +49 561 10022005
E-Mail: dia@diako-kassel.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Kassel
HR-Nummer: HRB 15272

Firmendaten:

Gründung: 15.10.2010 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Pflegeheime

Firmenzweck:

  Die Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte gGmbH mit Sitz in Kassel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Menschen mit schweren und schwersten Schädel- und Hirnverletzungen.
Schlagwörter:   Einrichtungen Behandlung Pflege Schädel-Hirnverletzungen Gemeinnützigkeit Gesundheitspflege

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 3.718.157 €

Anlagevermögen 2.031.188 €
Sachanlagen 2.031.188 €
Umlaufvermögen 735.293 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 501.169 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 232.829 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 951.676 €
Summe Aktiva 3.718.157 €

Passiva — 3.718.157 €

Rückstellungen 74.476 €
Verbindlichkeiten 2.627.583 €
Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 1.016.098 €
Summe Passiva 3.718.157 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 4.272.723 €
  2016: 4.172.993 €
  2017: 4.060.834 €
  2018: 3.966.180 €
  2019: 3.986.579 €
  2020: 3.904.509 €
  2021: 3.867.316 €
  2022: 4.026.376 €
  2023: 3.718.157 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 3.718.157 €
  Anlagevermögen: 2.031.188 €
    Sachanlagen: 2.031.188 €
  Umlaufvermögen: 735.293 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 501.169 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 232.829 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 951.676 €

Passiva gesamt: 3.718.157 €
  Rückstellungen: 74.476 €
  Verbindlichkeiten: 2.627.583 €
  Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens: 1.016.098 €

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Unternehmensinformation der Firma
Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH

Die Firmenadresse lautet:
Goethestraße 85 34119 Kassel, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 15.10.2010 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 21.02.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte gGmbH mit Sitz in Kassel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Menschen mit schweren und schwersten Schädel- und Hirnverletzungen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

666 IN 187/25 e: Über das Vermögen der Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH, Goethestraße 85, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 15272), vertr. d.: Martina Gerda Hannelore Tirre, (Geschäftsführerin), ist am 30.07.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.09.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 22.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 30.07.2025
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