Bonität | Handelsregister |

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MAGIX Software GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: MAGIX Software GmbH
Adresse:   Wrangelstraße 100
10997 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 30 29392-0
Fax: +49 30 29392400
E-Mail: infoservice@magix.net
Web: www.magix.com/de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEF1103R.HRB127205B
Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 127205

Firmendaten:

UID-Nummer: DE813263603
Gründung: 16.12.2024 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 250-499
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Sonstige Softwareentwicklung

Firmenzweck:

  Die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf den Gebieten der Herstellung, der Entwicklung und des Vertriebs von Software, Audio-, Foto- und Video-Inhalten sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäfte.
Schlagwörter:   Dienstleistungen Vertrieb Softwareentwicklung

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 15.711.894 €

Anlagevermögen 1.465.312 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.253.024 €
Umlaufvermögen 2.858.749 €
Vorräte 363.741 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.208.205 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 459.511 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 10.928.323 €
Summe Aktiva 15.711.894 €

Passiva — 15.711.894 €

Rückstellungen 2.089.928 €
Verbindlichkeiten 12.545.349 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.087.456 €
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.713.989 €
Sonstige Verbindlichkeiten 6.569.404 €
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.076.617 €
Summe Passiva 15.711.894 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2022: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: -31.466.458 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 30.09.2023
Aktiva gesamt: 15.711.894 €
  Anlagevermögen: 1.465.312 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 1.253.024 €
  Umlaufvermögen: 2.858.749 €
    Vorräte: 363.741 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 2.208.205 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 1.808.226 €
      Sonstige Vermögensgegenstände: 373.132 €
  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: 459.511 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 10.928.323 €

Passiva gesamt: 15.711.894 €
  Rückstellungen: 2.089.928 €
  Verbindlichkeiten: 12.545.349 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 1.087.456 €
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: 4.713.989 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 6.569.404 €
  Passive Rechnungsabgrenzungsposten: 1.076.617 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

17.04.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.11.2025   Sonstige Registerbekanntmachung
10.10.2025   Jahresabschluss vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
30.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
27.06.2025   Sonstiges Insolvenzen
27.02.2025   Insolvenzbekanntmachung 36m IN 7636/23 Insolvenzen
20.12.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
28.10.2024   Sonstiges Insolvenzen
21.06.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.03.2024   Eröffnungen Insolvenzen
14.09.2023   Konzernabschluss vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
05.09.2023   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
23.09.2022   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
09.12.2021   Konzernabschluss vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
23.11.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
06.10.2021   Konzernabschluss vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
21.10.2020   Konzernabschluss vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
06.10.2020   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
25.09.2020   Konzernabschluss vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
18.11.2019   Konzernabschluss vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
13.11.2019   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
16.10.2018   Konzernabschluss vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
03.09.2018   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
11.07.2017   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
04.03.2016   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
17.04.2015   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
19.03.2014   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
05.11.2013   Jahresabschluss vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
13.03.2012   Jahresabschluss vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
07.10.2011   Jahresabschluss vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
15.03.2001   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
MAGIX Software GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Wrangelstraße 100 10997 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 16.12.2024 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 10.10.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf den Gebieten der Herstellung, der Entwicklung und des Vertriebs von Software, Audio-, Foto- und Video-Inhalten sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäfte. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen MAGIX Software GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36m IN 7636/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MAGIX Software GmbH, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denis Burger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 127205
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade, Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 16.01.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Dem vorläufigen Sachwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2025 ×

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