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KatharinenLoft Entwicklungsgesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: KatharinenLoft Entwicklungsgesellschaft mbH
Adresse:   Moorfuhrtweg 15
22301 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 40 4440543
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEK1101R.HRB113669
Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRB 113669

Firmendaten:

Gründung: 06.05.2010 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Firmenzweck:

  der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Entwicklung von Lofts, insbesondere des Grundstückes Katharinenstraße 29 in Hamburg und deren Umgestaltung in Wohnungseigentum
Schlagwörter:   Wohnungseigentum Lofts Immobilienentwicklung Immobilienhandel

NACE-Branchencodes:

68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

08.05.2026   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
06.05.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
31.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
01.08.2022   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
16.05.2022   Eröffnungen Insolvenzen
03.05.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
03.05.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.01.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.01.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
07.02.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
07.02.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
16.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
05.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
24.01.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.01.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.02.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
01.02.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.01.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
23.01.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.02.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.02.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.01.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.05.2012   Jahresabschluss vom 04.05.2010 bis zum 31.12.2010
06.05.2010   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
KatharinenLoft Entwicklungsgesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Moorfuhrtweg 15 22301 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 06.05.2010 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 03.05.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Entwicklung von Lofts, insbesondere des Grundstückes Katharinenstraße 29 in Hamburg und deren Umgestaltung in Wohnungseigentum als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen KatharinenLoft Entwicklungsgesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 233/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113669 eingetragenen KatharinenLoft Entwicklungsgesellschaft mbH, Moorfuhrtweg 15, 22301 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ahmad Djabbari-Hagh und Herrn Kai Edgar Bansemir



wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung nach § 160 InsO über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem vom Insolvenzverwalter geschlossenen Vergleich zur Abgeltung der Geschäftsführerhaftungsansprüche gegen die Herren Ahmad Djabbari-Hagh und Kai Edgar Bansemir gegen Vergleichszahlung in Höhe von 2.700 €

bestimmt auf

Dienstag, 09.09.2025, 09:40 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67c IN 233/21
Amtsgericht Hamburg, 31.07.2025
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