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BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH
Adresse:   Cicerostraße 16 A
10709 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +493089049169100
Fax: +49 30 89543092
E-Mail: info@bgi-berlin.de
Web: www.bgi-berlin.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEF1103R.HRB118420B
Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 118420

Firmendaten:

Gründung: 14.01.2009 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 2-10
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Sonstiger Unterricht

Firmenzweck:

  Die Aus-, Fort- und Weiterbildung arbeitsloser, arbeitsuchender oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen, sowie die Förderung der Integration dieser Menschen in das Berufsleben. Zu diesem Zweck führt die Gesellschaft nach gemeinnützigen Grundsätzen und unmittelbar dem Gemeinwohl dienende, unterschiedliche Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Modellprojekte, Maßnahmen und Schulungen durch und unterstützt die Teilnehmer durch eine sozialpädagogische Begleitung bei deren Eingliederung in das Erwerbsleben. Zu den Aufgaben des Unternehmens gehört weiterhin die Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen, mit unterschiedlichen Gremien, mit Trägern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, mit Kinder-, Jugendeinrichtungen und Schulen, Vereinen und Verbänden sowie der Wirtschaft, in allen Fragen, die die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Integration in das Berufsleben und in die Gesellschaft betreffen. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten.
Schlagwörter:   Modellprojekte Sozialpädagogische Begleitung Qualifizierung Berufliche Eingliederung Arbeitslosigkeit Weiterbildung Berufsintegration

NACE-Branchencodes:

85.59 Sonstiger Unterricht a. n. g.

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 383.198 €

Anlagevermögen 8.500 €
Finanzanlagen 8.500 €
Umlaufvermögen 374.698 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 114.345 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 260.353 €
Summe Aktiva 383.198 €

Passiva — 383.198 €

Eigenkapital 117.376 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzgewinn 92.376 €
Gewinnvortrag 194.860 €
Jahresfehlbetrag -102.484 €
Rückstellungen 122.608 €
Sonstige Rückstellungen 122.608 €
Verbindlichkeiten 143.215 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.536 €
Sonstige Verbindlichkeiten 121.679 €
Summe Passiva 383.198 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: -49.202 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: 76.036 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: -55.880 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -102.484 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2018: 357.458 €
  2019: 453.041 €
  2020: 482.291 €
  2021: 383.198 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 383.198 €
  Anlagevermögen: 8.500 €
    Finanzanlagen: 8.500 €
      Beteiligungen: 8.500 €
  Umlaufvermögen: 374.698 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 114.345 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 44.862 €
      Sonstige Vermögensgegenstände: 69.483 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 260.353 €

Passiva gesamt: 383.198 €
  Eigenkapital: 117.376 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzgewinn: 92.376 €
      Gewinnvortrag: 194.860 €
      Jahresfehlbetrag: -102.484 €
  Rückstellungen: 122.608 €
    Sonstige Rückstellungen: 122.608 €
  Verbindlichkeiten: 143.215 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 21.536 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 121.679 €

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Unternehmensinformation der Firma
BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH

Die Firmenadresse lautet:
Cicerostraße 16 A 10709 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 14.01.2009 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 29.03.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Aus-, Fort- und Weiterbildung arbeitsloser, arbeitsuchender oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen, sowie die Förderung der Integration dieser Menschen in das Berufsleben. Zu diesem Zweck führt die Gesellschaft nach gemeinnützigen Grundsätzen und unmittelbar dem Gemeinwohl dienende, unterschiedliche Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Modellprojekte, Maßnahmen und Schulungen durch und unterstützt die Teilnehmer durch eine sozialpädagogische Begleitung bei deren Eingliederung in das Erwerbsleben. Zu den Aufgaben des Unternehmens gehört weiterhin die Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen, mit unterschiedlichen Gremien, mit Trägern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, mit Kinder-, Jugendeinrichtungen und Schulen, Vereinen und Verbänden sowie der Wirtschaft, in allen Fragen, die die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Integration in das Berufsleben und in die Gesellschaft betreffen. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36b IN 4016/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH,
Cicerostraße 16 A, 10709 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Georg Dahm
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 118420
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Aus-, Fort- und Weiterbildung Arbeitsloser, Arbeitssuchender und von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen sowie deren Integration ins Arbeitsleben

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.10.2023 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2023 um 9.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Otto
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.11.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.12.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 22.12.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 10.07.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2023 ×

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