Bonität | Handelsregister |

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M-Medientechnik GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: M-Medientechnik GmbH
Adresse:   Karl-Schiller-Straße 3
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Landkreis:   Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Nürnberg
HR-Nummer: HRB 24946

Firmendaten:

UID-Nummer: DE264622390
Gründung: 12.01.2009 (Neueintragung)
Kapital:   26.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 11-50
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik

Firmenzweck:

  - Installation, Programmierung, Planungen und Wartungen im Bereich der Medientechnik, Beschallungstechnik, Dolmetschertechnik, Konferenztechnik, ELA Anlagen, IT/EDV Service, Videotechnik und Überwachungstechnik, Kommunikationstechnik, - Online und stationärer Handel mit erlaubnisfreien Gütern aus der Medientechnik, Veranstaltungstechnik, Videotechnik, Konferenztechnik, Tontechnik, Sicherheitstechnik, EDV, IT, Kommunikationselektronik und Bürobedarf
Schlagwörter:   Überwachungstechnik ELA-Anlagen Dolmetschertechnik Beschallungstechnik IT-Service Veranstaltungstechnik Medientechnik Kommunikationstechnik Konferenztechnik Videotechnik

NACE-Branchencodes:

26.4 Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
26.40 Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
46.5 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.50 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 3.355.369 €

Anlagevermögen 936.627 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 257.696 €
Sachanlagen 678.931 €
Umlaufvermögen 2.377.924 €
Vorräte 1.564.621 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 749.046 €
Summe Aktiva 3.355.369 €

Passiva — 3.355.369 €

Eigenkapital 399.110 €
Kapitalrücklage 144.129 €
Bilanzgewinn 228.981 €
Gewinnvortrag 204.563 €
Rückstellungen 78.880 €
Verbindlichkeiten 2.877.379 €
Summe Passiva 3.355.369 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2013: 23.788 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2014: 33.276 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 14.998 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 9.366 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: -26.912 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: 155.966 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 187.387 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: -260.271 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 24.418 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 340.675 €
  2014: 460.967 €
  2015: 466.847 €
  2016: 669.863 €
  2017: 1.118.954 €
  2018: 1.489.929 €
  2019: 1.775.287 €
  2020: 2.528.399 €
  2021: 3.355.369 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 3.355.369 €
  Anlagevermögen: 936.627 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 257.696 €
    Sachanlagen: 678.931 €
  Umlaufvermögen: 2.377.924 €
    Vorräte: 1.564.621 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 749.046 €

Passiva gesamt: 3.355.369 €
  Eigenkapital: 399.110 €
    Kapitalrücklage: 144.129 €
    Bilanzgewinn: 228.981 €
      Gewinnvortrag: 204.563 €
  Rückstellungen: 78.880 €
  Verbindlichkeiten: 2.877.379 €

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Unternehmensinformation der Firma
M-Medientechnik GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Karl-Schiller-Straße 3 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf., Landkreis Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 12.01.2009 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 27.04.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister - Installation, Programmierung, Planungen und Wartungen im Bereich der Medientechnik, Beschallungstechnik, Dolmetschertechnik, Konferenztechnik, ELA Anlagen, IT/EDV Service, Videotechnik und Überwachungstechnik, Kommunikationstechnik, - Online und stationärer Handel mit erlaubnisfreien Gütern aus der Medientechnik, Veranstaltungstechnik, Videotechnik, Konferenztechnik, Tontechnik, Sicherheitstechnik, EDV, IT, Kommunikationselektronik und Bürobedarf als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen M-Medientechnik GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:


Az.: IN 994/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

M-Medientechnik GmbH, Karl-Schiller-Straße 3, 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf, vertreten durch den Geschäftsführer Mentzel Marco
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24946
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 14.07.2025 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Schott, Regensburger Straße 346, 90480 Nürnberg, Telefon: +49(911)4776030, Telefax: +49(911)47760399, Email: nuernberg@sdk-rae.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.07.2025 ×

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