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M. W. Consulting Rhein-Ruhr GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: M. W. Consulting Rhein-Ruhr GmbH
Adresse:   Mülheimer Str. 214
47057 Duisburg
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2363 8071258
E-Mail: verwaltung@lowego.de
Web: www.lowego.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Duisburg
HR-Nummer: HRB 20455

Firmendaten:

Gründung: 29.07.2008 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Unternehmensberatung

Firmenzweck:

  der Groß- und Einzelhandel, die Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Konsolidierung, Neustrukturierung und etwa durchzuführender Sanierung, etwaige Beratung hinsichtlich Firmenveräußerung und Nachfolgeregelung, sowie der Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.
Schlagwörter:   Konsolidierung Neustrukturierung Neu- und Gebrauchtfahrzeuge Fahrzeughandel Einzelhandel Großhandel Sanierung Unternehmensberatung

NACE-Branchencodes:

70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
M. W. Consulting Rhein-Ruhr GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Mülheimer Str. 214 47057 Duisburg, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 29.07.2008 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 20.12.2019 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Unternehmensberatung

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Groß- und Einzelhandel, die Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Konsolidierung, Neustrukturierung und etwa durchzuführender Sanierung, etwaige Beratung hinsichtlich Firmenveräußerung und Nachfolgeregelung, sowie der Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen M. W. Consulting Rhein-Ruhr GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 19/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20455 eingetragenen M.W. Consulting Rhein-Ruhr GmbH, Mülheimer Straße 214, 47057 Duisburg



wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

60 IN 19/19
Amtsgericht Duisburg, 29.07.2025
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