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alma-Küchen GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: alma-Küchen GmbH & Co. KG
Adresse:   Von-Röntgen-Straße 9 - 11
48683 Ahaus
Landkreis:   Kreis Borken
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2561 694 0
Fax: +49 2561 69414
E-Mail: mail@alma-kuechen.de
Web: www.alma-kuechen.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER2707.HRA6130
Amtsgericht: Coesfeld
HR-Nummer: HRA 6130

Firmendaten:

UID-Nummer: DE814962674
Gründung: 02.05.2008 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von Küchenmöbeln

Firmenzweck:

  Herstellung von Küchenmöbeln
Schlagwörter:   Möbelindustrie Herstellung Küchenmöbel

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
alma-Küchen GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Von-Röntgen-Straße 9 - 11 48683 Ahaus, Landkreis Kreis Borken, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 02.05.2008 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 22.01.2021 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung von Küchenmöbeln als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen alma-Küchen GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 27/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6130 eingetragenen alma-Küchen GmbH & Co. KG, Von-Röntgen Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11230 eingetragene alma-Küchen Verwaltungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Von-Röntgen-Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Frank Eberle, Brokhauser Weg 18, 26160 Bad Zwischenahn



Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

78 IN 27/21
Amtsgericht Münster, 23.06.2025
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