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IDaF Blechschmidt & Laemers, Sprachlehrerinnen, Partnerschaft

Unternehmensdaten:

Firmename: IDaF Blechschmidt & Laemers, Sprachlehrerinnen, Partnerschaft
Adresse:   Karlstraße 104
40210 Düsseldorf
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER2503.PR1903
Amtsgericht: Essen
HR-Nummer: PR 1903

Firmendaten:

Gründung: 02.04.2008 (Neueintragung)
Rechtsform   PartG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Berufsbildende weiterführende Schulen

Firmenzweck:

  Die gemeinschaftliche Berufsausübung im Rahmen einer Sprachschule mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache.
Schlagwörter:   Berufsausübung Sprachschule Deutsch als Fremdsprache

NACE-Branchencodes:

85.59 Sonstiger Unterricht a. n. g.

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Unternehmensinformation der Firma
IDaF Blechschmidt & Laemers, Sprachlehrerinnen, Partnerschaft

Die Firmenadresse lautet:
Karlstraße 104 40210 Düsseldorf, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 02.04.2008 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die gemeinschaftliche Berufsausübung im Rahmen einer Sprachschule mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen IDaF Blechschmidt & Laemers, Sprachlehrerinnen, Partnerschaft erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 76/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter PR 1903 eingetragenen IDaF Blechschmidt & Laemers, Sprachlehrerinnen, Partnerschaft, Bismarckstraße 98, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Partnerinnen Frau Katja Laemers, und Frau Corina Blechschmidt,



wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

504 IN 76/23
Amtsgericht Düsseldorf, 29.07.2025
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