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Anton Müsing Grund- & Tiefbau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Anton Müsing Grund- & Tiefbau GmbH
Adresse:   Reuterallee 11
14612 Falkensee
Landkreis:   Landkreis Havelland
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 3322 278843
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEG1312.HRB21028P
Amtsgericht: Potsdam
HR-Nummer: HRB 21028

Firmendaten:

Gründung: 09.05.2006 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)

Firmenzweck:

  Planung und Realisierung von Erd-, Tief- und Grundbauleistungen sowie alle Arbeiten für komplexe Erschließungsmaßnahmen.
Schlagwörter:   Komplexe Bauleistungen Erschließungsmaßnahmen Tiefbau Erdarbeiten Grundbau

NACE-Branchencodes:

43.21 Elektroinstallation

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

26.01.2026   Löschungsankündigung
21.01.2026   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
21.01.2026   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
21.01.2026   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
21.01.2026   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
09.01.2026   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
09.01.2026   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
07.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
08.04.2025   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
08.04.2025   Sonstiges Insolvenzen
06.08.2024   Sonstiges Insolvenzen
29.06.2022   Termine Insolvenzen
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.04.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
12.04.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 30.03.2012
12.04.2022   Jahresabschluss vom 30.03.2012 bis zum 31.12.2012
12.04.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.08.2019   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
12.05.2016   Termine Insolvenzen
25.11.2013   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
13.12.2012   Termine Insolvenzen
14.12.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.10.2010   Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
03.07.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.01.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
08.04.2008   Berichtigungen
09.05.2006   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Anton Müsing Grund- & Tiefbau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Reuterallee 11 14612 Falkensee, Landkreis Landkreis Havelland, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 09.05.2006 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 21.01.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Planung und Realisierung von Erd-, Tief- und Grundbauleistungen sowie alle Arbeiten für komplexe Erschließungsmaßnahmen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Anton Müsing Grund- & Tiefbau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Anton Müsing Grund- & Tiefbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 21028 P), Reuterallee 11, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Uwe Zimmermann wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 631.865,46 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 190 % für die Abwicklung einer Bauinsolvenz, die erfolgreiche übertragende Sanierung und die Ermittlung und Durchsetzung komplexer Anfechtungsansprüche festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV.
Abschläge wurden in Höhe von 10 % gem. § 3 Abs. 2a InsVV vorgenommen.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung von 4,00 EUR pro Zustellung gewährt. Die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und die Drittschuldner gehört regelmäßig nicht zu den Aufgaben des Verwalters und ist gesondert zu vergüten. Im vorliegenden Verfahren hat der Verwalter 181 Zustellungen vorgenommen.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 149/12, Amtsgericht Potsdam, 24. Juni 2025
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