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P-S-A Grundstücksgesellschaft Bellealliancestr. 67 mbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: P-S-A Grundstücksgesellschaft Bellealliancestr. 67 mbH & Co. KG
Adresse:   Sierichstr. 17
22301 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 40 2713001
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRA 107916

Firmendaten:

Gründung: 26.02.2008 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden

Firmenzweck:

  Der Erwerb, die Bebauung sowie die Veräußerung von Grundbesitz aller Art, insbesondere das Grundstück Ballealliancestr. 67 in Hamburg, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige.
Schlagwörter:   Immobilien Grundstück Veräußerung Bebauung Grundbesitz

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Unternehmensinformation der Firma
P-S-A Grundstücksgesellschaft Bellealliancestr. 67 mbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Sierichstr. 17 22301 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 26.02.2008 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 19.01.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Erwerb, die Bebauung sowie die Veräußerung von Grundbesitz aller Art, insbesondere das Grundstück Ballealliancestr. 67 in Hamburg, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen P-S-A Grundstücksgesellschaft Bellealliancestr. 67 mbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 258/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107916 eingetragenen P-S-A Grundstücksgesellschaft Bellealliancestr. 67 mbH & Co. KG, Sierichstraße 17, 22301 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Fischer, und die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141880 eingetragene P-S-A Grundstücksgesellschaft 3 mbH GmbH, Sierichstraße 17, 22301 Hamburg




wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.09.2023, um 17:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.12.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.11.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 05.12.2023, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67g IN 258/22
Amtsgericht Hamburg, 20.09.2023
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