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Ziegler Holzindustrie GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Ziegler Holzindustrie GmbH & Co. KG
Adresse:   Zur Betzenmühle 1
95703 Plößberg
Landkreis:   Landkreis Tirschenreuth
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 9636 92090
Fax: +49 9636 1361
E-Mail: info@ziegler.global
Web: www.ziegler.global
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Weiden i. d. OPf.
HR-Nummer: HRA 2209

Firmendaten:

UID-Nummer: DE814945501
Gründung: 19.12.2007 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: 500-999
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 165.450.530 €

Anlagevermögen 59.667.906 €
Sachanlagen 48.036.109 €
Finanzanlagen 11.379.900 €
Umlaufvermögen 101.348.542 €
Vorräte 43.541.319 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.699.868 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.328.864 €
Summe Aktiva 165.450.530 €

Passiva — 165.450.530 €

Rückstellungen 5.816.209 €
Sonstige Rückstellungen 3.841.073 €
Verbindlichkeiten 26.350.883 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.710.857 €
Sonstige Verbindlichkeiten 5.640.027 €
Kapital Kommanditist 130.090.723 €
Summe Passiva 165.450.530 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2016: 2.560.656 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 4.907.806 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 10.918.955 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 15.168.061 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 13.433.902 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 91.872.766 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 63.394.439 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2016: 80.875.628 €
  2017: 86.681.258 €
  2018: 97.265.757 €
  2019: 103.767.855 €
  2020: 111.241.061 €
  2021: 135.174.932 €
  2022: 165.450.530 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 165.450.530 €
  Anlagevermögen: 59.667.906 €
    Sachanlagen: 48.036.109 €
      Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: 22.761.196 €
      Technische Anlagen und Maschinen: 14.072.844 €
      Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4.055.694 €
      Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau: 7.146.375 €
    Finanzanlagen: 11.379.900 €
      Sonstige Ausleihungen: 11.350.000 €
  Umlaufvermögen: 101.348.542 €
    Vorräte: 43.541.319 €
      Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: 26.766.242 €
      Fertige Erzeugnisse und Waren: 10.766.959 €
      in Ausführung befindliche Bauaufträge: 4.552.177 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 56.699.868 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 38.392.184 €
      Sonstige Vermögensgegenstände: 18.307.684 €
  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: 4.328.864 €

Passiva gesamt: 165.450.530 €
  Rückstellungen: 5.816.209 €
    Sonstige Rückstellungen: 3.841.073 €
  Verbindlichkeiten: 26.350.883 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 20.710.857 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 5.640.027 €
  Kapital Kommanditist: 130.090.723 €

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Unternehmensinformation der Firma
Ziegler Holzindustrie GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Zur Betzenmühle 1 95703 Plößberg, Landkreis Landkreis Tirschenreuth, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 19.12.2007 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.02.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister --- als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Ziegler Holzindustrie GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 296/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Ziegler Holzindustrie GmbH & Co. KG, Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ziegler Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Friedl Robert und Ziegler Stefan
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2209
- Schuldnerin -
|
Die zu erstattenden Auslagen des (vorläufigen) Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Die Festsetzung der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses, der im Auftrag durch den Insolvenzverwalter am 13.06.2025 gestellt wurde.
Die dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss entstandenen Kosten für Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des (vorläufigen) Gläubigerausschusses waren festzusetzenDie Festsetzung der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses, der im Auftrag durch den Insolvenzverwalter am 13.06.2025 gestellt wurde.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 25.06.2025 ×

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