Bonität | Handelsregister |

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CBL GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: CBL GmbH
Adresse:   c/o Gerd-Joachim Schubert, Wöhrwoldweg 24
72766 Reutlingen
Landkreis:   Landkreis Reutlingen
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER1101.HRB56979
Amtsgericht: Düsseldorf
HR-Nummer: HRB 56979

Firmendaten:

Gründung: 24.08.2007 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen

Firmenzweck:

  Erwerb und Veräußerung sowie Verwaltung und Vermietung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Schlagwörter:   grundstücksgleiche Rechte Grundstücke Immobilien

NACE-Branchencodes:

68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 14.974.701 €

Anlagevermögen 8.592.974 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 6.171.596 €
Summe Aktiva 14.974.701 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.01.2024

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.01.2024

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2016: -600.876 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2017: -187.906 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: -316.261 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: -94.777 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -258.049 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 10.810 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: -39.683 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -322.143 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2016: 16.777.218 €
  2017: 16.505.450 €
  2018: 16.087.834 €
  2019: 15.762.070 €
  2020: 15.697.579 €
  2021: 15.212.566 €
  2022: 14.922.602 €
  2023: 14.916.724 €

Jahresabschluss 31.01.2024
Aktiva gesamt: 14.974.701 €
  Anlagevermögen: 8.592.974 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 6.171.596 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

19.02.2026   Jahresabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.01.2024
14.01.2026   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2024
04.04.2025   Sonstiges Insolvenzen
08.10.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
20.08.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.02.2024   Eröffnungen Insolvenzen
22.11.2023   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
14.09.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
10.11.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
10.11.2022   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.08.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
06.04.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
20.03.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
22.08.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
22.06.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.06.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.09.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.09.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.01.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.05.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
04.09.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
09.11.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.10.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.02.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
16.11.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
03.03.2009   Jahresabschluss vom 09.07.2007 bis zum 31.12.2007
24.08.2007   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
CBL GmbH

Die Firmenadresse lautet:
c/o Gerd-Joachim Schubert, Wöhrwoldweg 24 72766 Reutlingen, Landkreis Landkreis Reutlingen, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 24.08.2007 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 19.02.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Erwerb und Veräußerung sowie Verwaltung und Vermietung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen CBL GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

21 IN 143/23: Über das Vermögen der CBL GmbH, c/o Gerd-Joachim Schubert, Wöhrwoldweg 24, 72766 Reutlingen (AG Düsseldorf, HRB 56979), vertr. d.: 1. Alejandro Garcia Leo, SPANIEN, (Geschäftsführer), 2. Jeronimo Jonathan Garcia Leo, SPANIEN, (Geschäftsführer), 3. Oliver Garcia Leo, SPANIEN, (Geschäftsführer), 4. Jeronimo Garcia Villanueva, SPANIEN, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228-81 000-56, Fax: 0228-81000-820.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Neuwied ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 26.02.2024,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:

am:

Mittwoch, 06.03.2024, 10:15 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,


Die Forderungsprüfung wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.03.2024

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,


Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.02.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.03.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 02.02.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agnr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
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