Bonität | Handelsregister |

VISSIS GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: VISSIS GmbH
Adresse:   Kiefernweg 16
36100 Petersberg
Landkreis:   Landkreis Fulda
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 661 48004967
Fax: +49 661 48004969
E-Mail: info@vissis.de
Web: www.vissis.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Fulda
HR-Nummer: HRB 5301

Firmendaten:

Gründung: 09.08.2007 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör

Firmenzweck:

  Vermietung und Verpachtung von Stellflächen und Boxen zur Aufbewahrung jeglicher Art von Gegenständen, sowie der Handel mit und die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den aufbewahrten Gegenständen stehen oder den Bereich Autozubehör und Werkstatteinrichtung betreffen.
Schlagwörter:   Produkte und Dienstleistungen Werkstatteinrichtung Autozubehör Vermietung Verpachtung Boxen Handel Vermarktung Aufbewahrung Stellflächen

NACE-Branchencodes:

F BAUGEWERBE
G HANDEL
47.78 Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren
47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
J VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
L ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
M GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
VISSIS GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Kiefernweg 16 36100 Petersberg, Landkreis Landkreis Fulda, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 09.08.2007 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 29.01.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Vermietung und Verpachtung von Stellflächen und Boxen zur Aufbewahrung jeglicher Art von Gegenständen, sowie der Handel mit und die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den aufbewahrten Gegenständen stehen oder den Bereich Autozubehör und Werkstatteinrichtung betreffen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen VISSIS GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

90 IN 82/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTC - Main Taunus Ceramikbau GmbH & Co. KG, Rother Weingartenweg 56, 65812 Bad Soden am Taunus, vertr. d. CBI-Beteiligungs GmbH (AG Königstein, HRA 4160), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.02.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 01.02.2024
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