Bonität | Handelsregister |

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soleosoft-GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: soleosoft-GmbH
Adresse:   Am Urbicher Kreuz 30
99099 Erfurt
Bundesland:   Thüringen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 3641 327880
Fax: +49 3641 3278830
E-Mail: info@soleosoft.de
Web: www.soleosoft.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Jena
HR-Nummer: HRB 501724

Firmendaten:

Gründung: 02.08.2007 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Sonstige Softwareentwicklung

Firmenzweck:

  Das Unternehmen entwickelt, vertreibt und verwaltet Hard- und Software-Lösungen für eine Anwendung im Bereich Gesundheitswesen. Das können sowohl Einzelprojekte als auch komplette Lösungssysteme sein, die für die Erfassung, Verwaltung und Überleitung von Patientendaten innerhalb des Verbundes unterschiedlicher Leistungserbringer notwendig sind. Die verschiedenen Produkte finden ihren Einsatz innerhalb der Versorgungskette bei der Überleitung der Patienten vom stationären in den ambulanten Bereich und das global ausgerichtet. Weiterhin bietet das Unternehmen Beratungen im genannten Bereich an.
Schlagwörter:   Software-Lösungen Erfassung von Patientendaten Hardware-Lösungen Verwaltung von Patientendaten Überleitung von Patientendaten Patientendaten Gesundheitswesen

NACE-Branchencodes:

74.20 Fotografie und Fotolabors

Firmenadressen aus Deutschland

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
soleosoft-GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Am Urbicher Kreuz 30 99099 Erfurt, Bundesland Thüringen, Deutschland

Die Firma wurde am 02.08.2007 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 19.05.2016 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Das Unternehmen entwickelt, vertreibt und verwaltet Hard- und Software-Lösungen für eine Anwendung im Bereich Gesundheitswesen. Das können sowohl Einzelprojekte als auch komplette Lösungssysteme sein, die für die Erfassung, Verwaltung und Überleitung von Patientendaten innerhalb des Verbundes unterschiedlicher Leistungserbringer notwendig sind. Die verschiedenen Produkte finden ihren Einsatz innerhalb der Versorgungskette bei der Überleitung der Patienten vom stationären in den ambulanten Bereich und das global ausgerichtet. Weiterhin bietet das Unternehmen Beratungen im genannten Bereich an. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen soleosoft-GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

171 IN 130/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

soleosoft GmbH, Am Urbicher Kreuz 30, 99099 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Rudolph, In den Rainländern 10, 07751 Jena
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 501724
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. jur. Marlon Foit, Anger 19/20, 99084 Erfurt, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
BETRAG

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
BETRAG

Vergütung insgesamt

BETRAG
Auslagen
BETRAG

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
BETRAG

Auslagen insgesamt

BETRAG
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
BETRAG

Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird unter Beachtung der Quotelung gemäß § 207 InsO gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.05.2023.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 7.788,82 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) 3.115,53 EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 18.09.2023 ×

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