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Instandhaltung Günter Schuster Niesky GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Instandhaltung Günter Schuster Niesky GmbH & Co. KG
Adresse:   Weidmannsheim 5
02923 Horka
Landkreis:   Landkreis Görlitz
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Dresden
HR-Nummer: HRA 6531

Firmendaten:

UID-Nummer: DE251831891
Gründung: 01.02.2007 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Vermietung von Baumaschinen und -geräten

Firmenzweck:

  Vermietung von Baumaschinen und -geräten
Schlagwörter:   Gerätevermietung Baustellengeräte Maschinenvermietung Vermietung Baumaschinen

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 938.260 €

Anlagevermögen 424.707 €
Sachanlagen 424.700 €
Umlaufvermögen 474.554 €
Vorräte 224.942 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 235.128 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 38.998 €
Summe Aktiva 938.260 €

Passiva — 938.260 €

Eigenkapital 157.775 €
Bilanzgewinn 150.922 €
Jahresüberschuß 150.922 €
Rückstellungen 20.246 €
Verbindlichkeiten 777.606 €
Summe Passiva 938.260 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2016: 38.938 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: -18.840 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: -35.211 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 14.176 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: -9.857 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: 150.922 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 303.720 €
  2016: 263.350 €
  2017: 335.583 €
  2018: 367.952 €
  2019: 428.406 €
  2020: 367.997 €
  2021: 489.797 €
  2022: 637.693 €
  2023: 938.260 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 938.260 €
  Anlagevermögen: 424.707 €
    Sachanlagen: 424.700 €
  Umlaufvermögen: 474.554 €
    Vorräte: 224.942 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 235.128 €
  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: 38.998 €

Passiva gesamt: 938.260 €
  Eigenkapital: 157.775 €
    Bilanzgewinn: 150.922 €
      Jahresüberschuß: 150.922 €
  Rückstellungen: 20.246 €
  Verbindlichkeiten: 777.606 €

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Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Instandhaltung Günter Schuster Niesky GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Weidmannsheim 5 02923 Horka, Landkreis Landkreis Görlitz, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 01.02.2007 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 09.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Vermietung von Baumaschinen und -geräten als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Instandhaltung Günter Schuster Niesky GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1139/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Instandhaltung Günter Schuster Niesky GmbH & Co. KG, Weidmannsheim 5, 02923 Horka, Amtsgericht Dresden , HRA 6531
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Instandhaltung Günter Schuster - Niesky Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Leo Borch


ergeht am 17.07.2025 nachfolgende Entscheidung:





Der Beschluss des Amtsgerichts Dresden -Insolvenzgericht- vom 16.07.2025 über die Anordung der vorläufigen Insolvenzverwaltung war im

Rubrum



dahingehend zu berichtigen als

die Firma der Schuldnerin auf

Instandhaltung Günter Schuster Niesky GmbH & Co KG lautet

und nicht auf

Instandhaltung Günter Schuster GmbH & Co KG




Gründe:
Der oben genannte Beschluss des Amtsgerichts Dresden war -wie geschehen- gem. § 319 ZPO zu berichtigen, da ein offensichtliches Schreibversehen vorliegt, das sich aus der Aktenlage ergibt.





Rechtsbehelfsbelehrung:

|
:


Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

oder

bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Straße 1
01069 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. ×

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