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Möbelwerkstätten Hunke GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Möbelwerkstätten Hunke GmbH
Adresse:   Hellweg 108
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Landkreis:   Kreis Gütersloh
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 5207 9196-0
Fax: +49 5207 919696
E-Mail: hunke@hunke-gmbh.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bielefeld
HR-Nummer: HRB 32086

Firmendaten:

UID-Nummer: DE811604054
Gründung: 05.04.1984 (Neueintragung)
Kapital:   51.129,19 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von sonstigen Möbeln

Firmenzweck:

  Herstellung und Vertrieb von Holz- und Kunststofferzeugnissen aller Art, auch in Verbindung mit anderen Materialien. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen dieser Art beteiligen und die Geschäftsführung für derartige Unternehmen übernehmen.
Schlagwörter:   Kunststofferzeugnisse Holzerzeugnisse Holzverarbeitung Vertrieb Herstellung Kunststoffverarbeitung

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.189.499 €

Anlagevermögen 37.771 €
Sachanlagen 35.969 €
Umlaufvermögen 707.549 €
Vorräte 278.691 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 304.269 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 124.589 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 436.663 €
Summe Aktiva 1.189.499 €

Passiva — 1.189.499 €

Rückstellungen 491.411 €
Verbindlichkeiten 698.088 €
Summe Passiva 1.189.499 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2014: -105.897 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2015: 2.313 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 1.088 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 15.997 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: -44.698 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: 29.001 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: -20.372 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -255.390 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -110.243 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 575.508 €
  2015: 552.521 €
  2016: 508.390 €
  2017: 492.327 €
  2018: 580.631 €
  2019: 567.083 €
  2020: 586.303 €
  2021: 741.725 €
  2022: 1.189.499 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 1.189.499 €
  Anlagevermögen: 37.771 €
    Sachanlagen: 35.969 €
  Umlaufvermögen: 707.549 €
    Vorräte: 278.691 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 304.269 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 124.589 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 436.663 €

Passiva gesamt: 1.189.499 €
  Rückstellungen: 491.411 €
  Verbindlichkeiten: 698.088 €

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Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Möbelwerkstätten Hunke GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Hellweg 108 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Landkreis Kreis Gütersloh, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 05.04.1984 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 26.06.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung und Vertrieb von Holz- und Kunststofferzeugnissen aller Art, auch in Verbindung mit anderen Materialien. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen dieser Art beteiligen und die Geschäftsführung für derartige Unternehmen übernehmen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Möbelwerkstätten Hunke GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 826/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 32086 eingetragenen Möbelwerkstätten Hunke GmbH, Hellweg 108, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich-Norbert Hunke,

Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Holz- und Kunststofferzeugnissen aller Art, auch in Verbindung mit anderen Materialien.

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Arnd Wiebusch, Alfred-Bozi-Straße 15, 33602 Bielefeld,


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 10:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 09.04.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

43 IN 826/23
Bielefeld, 01.02.2024
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