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TKG Transport Kontor GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: TKG Transport Kontor GmbH
Adresse:   Suhrsweg 12, c/o Bianka Kurth
22305 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 40 88176858
E-Mail: tkg-gmbh@web.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEK1101R.HRB92558
Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRB 92558

Firmendaten:

Gründung: 06.01.2005 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Güterbeförderung im Straßenverkehr
Branchentext:   Der gewerbliche Güterkraftverkehr, die Vermittlung von Kurierfahrten sowie die Vornahme aller damit in Verbindung stehenden Geschäfte, außerdem der Handel mit Waren, insbesondere Anglerbedarf und Angelzubehör, An- und Verkauf von Sonderposten aus Insolvenzen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger...

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist der gewerbliche Güterkraftverkehr, die Vermittlung von Kurierfahrten sowie die Vornahme aller damit in Verbindung stehenden Geschäfte, außerdem der Handel mit Waren, insbesondere Anglerbedarf und Angelzubehör, An- und Verkauf von Sonderposten aus Insolvenzen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte und des Transportes von Gefahrgütern. Ebenso vermittelt das Unternehmen Schiffstransporte und -fahrten aller Art.
Schlagwörter:   Handel Schiffstransporte Kurierfahrten Vermittlung Güterkraftverkehr

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

15.04.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
31.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
31.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
31.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
26.05.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
23.02.2024   Eröffnungen Insolvenzen
16.01.2024   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
14.03.2023   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
14.03.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
10.06.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
10.06.2022   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
24.03.2021   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.03.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
02.06.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
02.06.2020   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.02.2019   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
12.02.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
03.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
03.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.10.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.10.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
08.03.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.03.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.04.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.04.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
12.11.2014   Berichtigungen
01.04.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.05.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.02.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.04.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
21.03.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
04.05.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
28.01.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.12.2007   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
TKG Transport Kontor GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Suhrsweg 12, c/o Bianka Kurth 22305 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 06.01.2005 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 14.03.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Güterbeförderung im Straßenverkehr

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist der gewerbliche Güterkraftverkehr, die Vermittlung von Kurierfahrten sowie die Vornahme aller damit in Verbindung stehenden Geschäfte, außerdem der Handel mit Waren, insbesondere Anglerbedarf und Angelzubehör, An- und Verkauf von Sonderposten aus Insolvenzen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte und des Transportes von Gefahrgütern. Ebenso vermittelt das Unternehmen Schiffstransporte und -fahrten aller Art. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen TKG Transport Kontor GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 12/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92558 eingetragenen TKG Transport Kontor GmbH, Suhrsweg 12, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bianka Kurth


Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.


Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 22.02.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 14.759,73 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 4 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.07.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 428 eingesehen werden.

67h IN 12/24
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025
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