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A-Company Filmed Entertainment AG

Unternehmensdaten:

Firmename: A-Company Filmed Entertainment AG
Adresse:   Alexanderstraße 7
10178 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 89448

Firmendaten:

UID-Nummer: DE813693291
Gründung: 14.07.2003 (Neueintragung)
Kapital:   875.594,00 EUR
Rechtsform   AG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen

Firmenzweck:

  Die Produktion von Filmen und Videos, der Erwerb und die Auswertung von Filmrechten und Filmlizenzen einschließlich Video- und TV-Produktionen sowie Standfotos, Online-Aktivitäten im Bereich Internet einschließlich Werbung und Aufbau von Datenbanken, die Entwicklung von Konzepten und die Durchführung von Ereignis-, Event- und sonstigen Veranstaltungen sowiedie Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Verlagserzeugnissen jeglicher Art einschließlich von Musikproduktionen sowie der Erwerb, die Verwaltung, das Halten und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeglicher Rechtsform in eigenem Namen und auf eigene Rechnung im Bereich des Kultur- und Medienmanagements, des Lizenzhandelns und in Bereichen, die dem Gegenstand des Unternehmens entsprechen. Weiterhin Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens kann durch die Gesellschaft selbst oder deren Tochtergesellschaften erfüllt werden.
Schlagwörter:   Online-Werbung TV-Produktion Filmlizenzen Filmrechte Videoproduktion Filmproduktion

NACE-Branchencodes:

58.11 Verlegen von Büchern
59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
73.11 Tätigkeiten von Werbeagenturen

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
A-Company Filmed Entertainment AG

Die Firmenadresse lautet:
Alexanderstraße 7 10178 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 14.07.2003 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 31.03.2015 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Produktion von Filmen und Videos, der Erwerb und die Auswertung von Filmrechten und Filmlizenzen einschließlich Video- und TV-Produktionen sowie Standfotos, Online-Aktivitäten im Bereich Internet einschließlich Werbung und Aufbau von Datenbanken, die Entwicklung von Konzepten und die Durchführung von Ereignis-, Event- und sonstigen Veranstaltungen sowiedie Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Verlagserzeugnissen jeglicher Art einschließlich von Musikproduktionen sowie der Erwerb, die Verwaltung, das Halten und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeglicher Rechtsform in eigenem Namen und auf eigene Rechnung im Bereich des Kultur- und Medienmanagements, des Lizenzhandelns und in Bereichen, die dem Gegenstand des Unternehmens entsprechen. Weiterhin Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens kann durch die Gesellschaft selbst oder deren Tochtergesellschaften erfüllt werden. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen A-Company Filmed Entertainment AG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36a IN 2187/15


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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

A-Company Filmed Entertainment AG, Alexanderstraße 7, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Alexander van Dülmen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 89448
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird heute, um 11:45 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.07.2025 ×

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