Bonität | Handelsregister |

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Ziegert Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Ziegert Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH
Adresse:   Zimmerstraße 16
10969 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 95441

Firmendaten:

Gründung: 03.01.2005 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

Firmenzweck:

  Vermittlung von Darlehensverträgen im Bereich der Immobilienfinanzierung im Sinne des § 34c Absatz 1 GewO (Gewerbeordnung) sowie Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen im Bereich der Immobilienfinanzierung im Sinne des § 34f Absatz 1 GewO.
Schlagwörter:   Beratung Finanzanlagen Darlehen Vermittlung Immobilienfinanzierung

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 4.457.915 €

Umlaufvermögen 4.450.575 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.425.074 €
Summe Aktiva 4.457.915 €

Passiva — 4.457.915 €

Eigenkapital 4.274.777 €
Kapitalrücklage 96.500 €
Bilanzgewinn 4.128.277 €
Gewinnvortrag 4.246.280 €
Jahresfehlbetrag -118.004 €
Verbindlichkeiten 96.791 €
Summe Passiva 4.457.915 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2015: 567.478 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 888.919 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 814.298 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 301.522 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -240.652 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: 375.531 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 564.340 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: -294.322 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -118.004 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 2.103.143 €
  2016: 7.637.203 €
  2017: 8.246.007 €
  2018: 8.985.550 €
  2019: 3.857.716 €
  2020: 4.623.724 €
  2021: 5.811.362 €
  2022: 4.827.852 €
  2023: 4.457.915 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 4.457.915 €
  Umlaufvermögen: 4.450.575 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 4.425.074 €

Passiva gesamt: 4.457.915 €
  Eigenkapital: 4.274.777 €
    Kapitalrücklage: 96.500 €
    Bilanzgewinn: 4.128.277 €
      Gewinnvortrag: 4.246.280 €
      Jahresfehlbetrag: -118.004 €
  Verbindlichkeiten: 96.791 €

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Unternehmensinformation der Firma
Ziegert Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Zimmerstraße 16 10969 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 03.01.2005 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 27.02.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Vermittlung von Darlehensverträgen im Bereich der Immobilienfinanzierung im Sinne des § 34c Absatz 1 GewO (Gewerbeordnung) sowie Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen im Bereich der Immobilienfinanzierung im Sinne des § 34f Absatz 1 GewO. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Ziegert Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

3611 IN 2138/25


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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Ziegert Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH, Zimmerstraße 16, 10969 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Kyrill Radev, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 95441
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin. Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.

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Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2025 ×

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