Bonität | Handelsregister |

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Akademie für Kirche und Diakonie gGmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Akademie für Kirche und Diakonie gGmbH
Adresse:   Caroline-Michaelis-Straße 1
10115 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEF1103R.HRB65419B
Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 65419

Firmendaten:

Gründung: 20.01.1998 (Neueintragung)
Kapital:   1.200.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Universitäten

Firmenzweck:

  Zweck ist Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung (AO).Verwirklichung des Zwecks insbesondere durch den Betrieb einer Akademie zura) Fort- und Weiterbildung von Führungskräften, Verantwortungsträger*innen und anderen Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der verfassten Kirche und Diakonie, um die Erfüllung des kirchlichen Auftrags in Wort und Tat sicherzustellen,b) Qualifizierung für Leitungs- und Führungsprozesse in Kirche und in diakonischen Unternehmen, Einrichtungen und Diensten,c) Qualifizierung und Begleitung von Einrichtungen und Diensten der Fortbildung, Beratung und Supervision,d) Unterhaltung theologischer, sozialethischer, missionarischer, diakonie- und sozialpolitischer Foren und sonstiger Kommunikationsplattformen zum Know-how-Transfer,e) Erstellung von Publikationensowie durch diese Zwecke begleitende und ergänzende Angebote und Dienste.Die Gesellschaft wird damit im Rahmen der Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung e.V. tätig.
Schlagwörter:   Qualifizierung Kirche Diakonie Leitungs- und Führungsprozesse Führungskräfte Fort- und Weiterbildung

NACE-Branchencodes:

85.59 Sonstiger Unterricht a. n. g.

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 960.902 €

Anlagevermögen 64.223 €
Sachanlagen 64.213 €
Umlaufvermögen 493.721 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 261.364 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 232.357 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 22.164 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 380.793 €
Summe Aktiva 960.902 €

Passiva — 960.902 €

Eigenkapital -1.200.000 €
Kapitalrücklage 500.000 €
Bilanzverlust -2.080.793 €
Verlustvortrag -2.047.564 €
Jahresfehlbetrag -33.229 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivseite) 380.793 €
Rückstellungen 417.283 €
Verbindlichkeiten 524.627 €
Gezeichnetes Eigenkapital 1.200.000 €
Summe Passiva 960.902 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2015: -321.533 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2016: 31.149 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 95.810 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 69.677 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -135.160 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -13.821 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 61.701 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: -1.737.391 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -33.229 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 960.902 €
  Anlagevermögen: 64.223 €
    Sachanlagen: 64.213 €
  Umlaufvermögen: 493.721 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 261.364 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 232.357 €
  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: 22.164 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 380.793 €

Passiva gesamt: 960.902 €
  Eigenkapital: -1.200.000 €
    Kapitalrücklage: 500.000 €
    Bilanzverlust: -2.080.793 €
      Verlustvortrag: -2.047.564 €
      Jahresfehlbetrag: -33.229 €
    Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivseite): 380.793 €
  Rückstellungen: 417.283 €
  Verbindlichkeiten: 524.627 €
  Gezeichnetes Eigenkapital: 1.200.000 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

08.01.2026   Jahresabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
13.02.2025   Jahresabschluss vom 01.04.2023 bis zum 31.08.2023
28.01.2025   Jahresabschluss vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2023
03.01.2025   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2023
05.04.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
11.10.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
11.10.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.09.2023   Sonstiges Insolvenzen
05.09.2023   Sonstiges Insolvenzen
29.08.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
02.06.2023   Sonstiges Insolvenzen
09.02.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.01.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
05.02.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
14.02.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
28.01.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
08.11.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.08.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.08.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.01.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
06.02.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.01.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.01.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.02.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
18.12.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
08.01.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
18.10.2007   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Akademie für Kirche und Diakonie gGmbH

Die Firmenadresse lautet:
Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 20.01.1998 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 08.01.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Zweck ist Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung (AO).Verwirklichung des Zwecks insbesondere durch den Betrieb einer Akademie zura) Fort- und Weiterbildung von Führungskräften, Verantwortungsträger*innen und anderen Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der verfassten Kirche und Diakonie, um die Erfüllung des kirchlichen Auftrags in Wort und Tat sicherzustellen,b) Qualifizierung für Leitungs- und Führungsprozesse in Kirche und in diakonischen Unternehmen, Einrichtungen und Diensten,c) Qualifizierung und Begleitung von Einrichtungen und Diensten der Fortbildung, Beratung und Supervision,d) Unterhaltung theologischer, sozialethischer, missionarischer, diakonie- und sozialpolitischer Foren und sonstiger Kommunikationsplattformen zum Know-how-Transfer,e) Erstellung von Publikationensowie durch diese Zwecke begleitende und ergänzende Angebote und Dienste.Die Gesellschaft wird damit im Rahmen der Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung e.V. tätig. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Akademie für Kirche und Diakonie gGmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36a IN 154/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Akademien für Kirche und Diakonie gGmbH, Heinrich-Mann-Straße 29, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Charbonnier
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 65419
- Schuldnerin -
Schlüterstraße 45, 10707 Berlin, Gz.: A274-22
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade, Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 30.08.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 140 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 30.08.2023 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Begleitung / Überwachung Unternehmensfortführung für 4 Monate
- Begleitende Sanierungsbemühungen
- Begleitung der Arbeitnehmerbelange sowie nachlaufende Tätigkeiten der Insolvenzgeldvorfinanzierung
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war in der Gesamtbetrachtung ein Übersteigen des Regelsatzes um 140 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2023 ×

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