Die Produktion, der Erwerb und der Vertrieb von Filmen oder Filmrechten jeder Art sowie die Beteiligung an Unternehmen im Bereich der Kommunikationswirtschaft, insbesondere auf dem Gebiet des Filmverleihs und der Filmproduktion. Die Gesellschaft kann alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, soweit sie nicht genehmigungspflichtigsind (etwa gemäß § 1 KWG).
Schlagwörter:
Kommunikationswirtschaft Produktion von Filmen Vertrieb von Filmen Filmverleih Filmproduktion Filmrechte
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Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Produktion, der Erwerb und der Vertrieb von Filmen oder Filmrechten jeder Art sowie die Beteiligung an Unternehmen im Bereich der Kommunikationswirtschaft, insbesondere auf dem Gebiet des Filmverleihs und der Filmproduktion. Die Gesellschaft kann alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, soweit sie nicht genehmigungspflichtigsind (etwa gemäß § 1 KWG). als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
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Dem Amtsgericht Aschaffenburg -Registergericht-
ist am 16.11.2023 der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über
die geplante Verschmelzung einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung nach österreichischem Recht unter Firma J. Christof
Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Graz/Österreich (Firmenbuch
des Landesgerichts Graz FN 47620 f) mit der Gesellschaft als
übertragendem Rechtsträger eingereicht worden.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan im
Entwurf beim Handelsregister eingereicht worden ist.
2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die
J. Christof Deutschland GmbH mit Sitz in Hösbach, als
übertragende Gesellschaft, und die J. Christof Gesellschaft
m.b.H., mit Sitz in Graz, als übernehmende Gesellschaft
beteiligt.
3.a) Die J. Christof Deutschland GmbH mit Sitz in
Hösbach, als übertragende Gesellschaft, ist eingetragen
im Handelsregister des Amtsgericht Aschaffenburg unter HRB 15124.
3.b) J. Christof Gesellschaft m.b.H., mit Sitz in Graz, als
übernehmende Gesellschaft, ist eingetragen im Firmenbuch des
Landesgerichts Graz unter FN 47620 f.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass
a) die Anteilsinhaber und die Gläubiger der an der
grenzüberschreitenden
Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie
b) die zuständigen Betriebsräte der an der
grenzüberschreitenden Verschmelzung
beteiligten Gesellschaften (vorliegend der Betriebsrat der J.
Christof Gesellschaft
m.b.H. (§§ 33 i.V.m. 15 Abs 1 Z 2 EU UmgrG)) oder,
soweit es keinen Betriebsrat gibt,
die Arbeitnehmer der an der grenzüberschreitenden
Verschmelzung beteiligten
Gesellschaften (vorliegend hat die J. Christof Deutschland
GmbH weder
Arbeitnehmer noch einen Betriebsrat) bis spätestens
fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung der
J. Christof Gesellschaft m.b.H., Bemerkungen zum Verschmelzungsplan
an J. Christof Gesellschaft m.b.H., Glacisstraße 37, 8010
Graz, email:office@jch.com übermitteln können.
Die Gesellschafterversammlung der J. Christof Gesellschaft
m.b.H. findet voraussichtlich am 28. Dezember 2023 statt. Eine
Gesellschafterversammlung der J. Christof Deutschland GmbH ist
gemäß § 312 Abs. 2 i.V.m. § 307 Abs. 3 UmwG
nicht erforderlich.
Die vollständigen Auskünfte über diese
Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei: J.
Christof Gesellschaft m.b.H., Glacisstraße 37, 8010 Graz,
email: office@jch.com.
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