Bonität | Handelsregister |

Inter Art Agentur für Kunst GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Inter Art Agentur für Kunst GmbH
Adresse:   Potsdamer Str. 93
10785 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 29289

Firmendaten:

Gründung: 20.10.1988 (Neueintragung)
Kapital:   51.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln

Firmenzweck:

  Die Vermittlung von Kunst, insbesondere zeitgenössischer Kunst, die Betreuung von Künstlern, ihre Vertretung gegenüber Kaufinteressenten, Handels- und Vertragspartnern, einschließlich Transport und Lagerung von Kunstgegenständen, die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Publikationen, Ausstellungen, Bühnenaufführungen und sonstiger kultureller Veranstaltungen, die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben, Planungs- und sonstigen Leistungen auf den Gebieten bildender und darstellender Kunst, Design und Architektur sowie Entwicklung, Realisierung und Durchführung von Vorhaben auf diesen Gebieten.
Schlagwörter:   Kunsthandel Ausstellungsorganisation Künstlerbetreuung zeitgenössische Kunst Kunstvermittlung

NACE-Branchencodes:

47.78 Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Inter Art Agentur für Kunst GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Potsdamer Str. 93 10785 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 20.10.1988 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 03.05.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Vermittlung von Kunst, insbesondere zeitgenössischer Kunst, die Betreuung von Künstlern, ihre Vertretung gegenüber Kaufinteressenten, Handels- und Vertragspartnern, einschließlich Transport und Lagerung von Kunstgegenständen, die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Publikationen, Ausstellungen, Bühnenaufführungen und sonstiger kultureller Veranstaltungen, die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben, Planungs- und sonstigen Leistungen auf den Gebieten bildender und darstellender Kunst, Design und Architektur sowie Entwicklung, Realisierung und Durchführung von Vorhaben auf diesen Gebieten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

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Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 82/19


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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GreMod GmbH, Kopernikusstraße 29, 85092 Kösching, vertreten durch den Geschäftsführer Grebe Alexander
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5699
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 14037 - R19-0049
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 29.01.2024 ×

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