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Umlauf & Klein GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Umlauf & Klein GmbH
Adresse:   Seesener Straße 10-13
10709 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 6760

Firmendaten:

UID-Nummer: DE242310181
Gründung: 11.07.1972 (Neueintragung)
Kapital:   129.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Handelsvermittlung von Bekleidung

Firmenzweck:

  Die Entwicklung, die Produktion und die Beschaffung und der Handel von Konfektion und ähnlichen Produkten aller Art. Die Gesellschaft kann auch in den genannten Bereichen als Dienstleister für andere Unternehmen tätig werden.
Schlagwörter:   Textilhandel Dienstleister Bekleidungsproduktion Beschaffung Handel Produktion Konfektion

NACE-Branchencodes:

47.71 Einzelhandel mit Bekleidung

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.060.811 €

Anlagevermögen 318.246 €
Sachanlagen 309.785 €
Umlaufvermögen 1.700.622 €
Vorräte 797.158 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 528.688 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 374.776 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 41.943 €
Summe Aktiva 2.060.811 €

Passiva — 2.060.811 €

Eigenkapital 1.061.156 €
Bilanzgewinn 1.025.556 €
Gewinnvortrag 810.419 €
Jahresüberschuß 215.137 €
Rückstellungen 59.928 €
Verbindlichkeiten 939.727 €
Summe Passiva 2.060.811 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2015: -179.240 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2016: -247.831 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2017: 279.448 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 142.816 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: -69.109 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 119.209 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 315.521 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: 215.137 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 2.060.811 €
  Anlagevermögen: 318.246 €
    Sachanlagen: 309.785 €
  Umlaufvermögen: 1.700.622 €
    Vorräte: 797.158 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 528.688 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 374.776 €
  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: 41.943 €

Passiva gesamt: 2.060.811 €
  Eigenkapital: 1.061.156 €
    Bilanzgewinn: 1.025.556 €
      Gewinnvortrag: 810.419 €
      Jahresüberschuß: 215.137 €
  Rückstellungen: 59.928 €
  Verbindlichkeiten: 939.727 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

10.06.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
01.02.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
04.12.2023   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
04.12.2023   Sonstiges Insolvenzen
07.11.2023   Sonstiges Insolvenzen
06.11.2023   Sonstiges Insolvenzen
09.06.2023   Sonstiges Insolvenzen
01.08.2017   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
28.02.2017   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
01.09.2016   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
17.05.2016   Sonstiges Insolvenzen
12.05.2016   Termine Insolvenzen
04.05.2016   Eröffnungen Insolvenzen
24.02.2016   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
16.04.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
29.04.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.03.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.01.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.12.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.02.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.01.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.12.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.04.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.05.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
11.02.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.03.2009   Jahresabschluss vom 01.11.2007 bis zum 31.12.2007
18.11.2008   Jahresabschluss vom 01.11.2006 bis zum 31.10.2007
13.02.2008   Berichtigungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Umlauf & Klein GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Seesener Straße 10-13 10709 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 11.07.1972 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 16.04.2015 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Entwicklung, die Produktion und die Beschaffung und der Handel von Konfektion und ähnlichen Produkten aller Art. Die Gesellschaft kann auch in den genannten Bereichen als Dienstleister für andere Unternehmen tätig werden. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Umlauf & Klein GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36u IN 1007/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umlauf & Klein GmbH,
- vertreten durch die Geschäftsführer Tanja Klein und Achim A.W. Langrehr,
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 6760
- Schuldnerin -

Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden festgesetzt. An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.12.2023 ×

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