Bonität | Handelsregister |

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FE Abwicklungs GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: FE Abwicklungs GmbH
Adresse:   Bulacher Str. 53
76275 Ettlingen
Landkreis:   Landkreis Karlsruhe
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 724371000
Fax: +49 7243 12760
E-Mail: info@finett.de
Web: www.finett.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Mannheim
HR-Nummer: HRB 360534

Firmendaten:

UID-Nummer: DE811196871
Gründung: 21.02.1979 (Neueintragung)
Kapital:   2.600.400,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 50-99
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)

Firmenzweck:

  Der Handel mit sowie die Herstellung von Nadelvlies-Bodenbelägen bzw. von Nadelvlies für sonstige Zwecke. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Geschäftsbereich beteiligen oder sich mit solchen Unternehmen zusammenschließen oder solche finanzieren.
Schlagwörter:   Handel Herstellung Bodenbeläge Nadelvlies

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 8.135.935 €

Anlagevermögen 1.915.947 €
Sachanlagen 1.785.878 €
Umlaufvermögen 6.208.429 €
Vorräte 5.553.424 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 579.735 €
Summe Aktiva 8.135.935 €

Passiva — 8.135.935 €

Eigenkapital 1.443.797 €
Gezeichnetes Kapital 2.600.400 €
Gewinnrücklagen 6.150.000 €
Bilanzverlust -7.306.603 €
Verlustvortrag -4.542.258 €
Jahresfehlbetrag -2.764.345 €
Rückstellungen 3.393.021 €
Verbindlichkeiten 3.299.118 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 999.315 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 540.020 €
Sonstige Verbindlichkeiten 1.759.783 €
Summe Passiva 8.135.935 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: 552.335 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -57.605 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: 664.148 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: -396.790 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -1.643.999 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -2.764.345 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 8.135.935 €
  Anlagevermögen: 1.915.947 €
    Sachanlagen: 1.785.878 €
      Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: 1.132.471 €
      Technische Anlagen und Maschinen: 336.911 €
      Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 260.262 €
  Umlaufvermögen: 6.208.429 €
    Vorräte: 5.553.424 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 579.735 €

Passiva gesamt: 8.135.935 €
  Eigenkapital: 1.443.797 €
    Gezeichnetes Kapital: 2.600.400 €
    Gewinnrücklagen: 6.150.000 €
    Bilanzverlust: -7.306.603 €
      Verlustvortrag: -4.542.258 €
      Jahresfehlbetrag: -2.764.345 €
  Rückstellungen: 3.393.021 €
  Verbindlichkeiten: 3.299.118 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 999.315 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 540.020 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 1.759.783 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

22.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
22.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
22.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
01.04.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
11.03.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
11.12.2024   Eröffnungen Insolvenzen
02.12.2024   Eröffnungen Insolvenzen
17.04.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
16.06.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.04.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
26.01.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.02.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.03.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
28.02.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.02.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.02.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
03.03.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
14.03.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.03.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
02.01.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.04.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.10.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.04.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.02.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006
09.07.2007   Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31. 12. 2005

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
FE Abwicklungs GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Bulacher Str. 53 76275 Ettlingen, Landkreis Landkreis Karlsruhe, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 21.02.1979 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 17.04.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Handel mit sowie die Herstellung von Nadelvlies-Bodenbelägen bzw. von Nadelvlies für sonstige Zwecke. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Geschäftsbereich beteiligen oder sich mit solchen Unternehmen zusammenschließen oder solche finanzieren. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen FE Abwicklungs GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

70 IN 929/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FE Abwicklungs GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Bulacher Str. 53, 76275 Ettlingen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 360534
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbB, Theresienhöhe 28, 80339 München
|
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses IFG ASOTA GmbH wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 10.03.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt 70,00 EUR. Durch das technische und wirtschaftliches Studium; 20 Jahre Erfahrung in der Faserindustrie; Markt und Produktkenntnisse; Branchenkenntnisse und gute Kontakte zu unterschiedlichen Unternehmen war der Stundensatz gerechtfertigt.
Für 14 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 22.07.2025
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