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IPS (Industrie Personal Service) Zeitarbeit Marco Rödel

Unternehmensdaten:

Firmename: IPS (Industrie Personal Service) Zeitarbeit Marco Rödel
Adresse:   Bahnhofstraße 6
08547 Plauen OT Jößnitz
Landkreis:   Vogtlandkreis
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Chemnitz
HR-Nummer: HRA 1003

Firmendaten:

Gründung: 30.09.1992 (Neueintragung)
Rechtsform   e.K.
Mitarbeiter: 100-249
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Sonstige Überlassung von Arbeitskräften

Firmenzweck:

  Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
Schlagwörter:   Überlassung Arbeitskräfte Überlassung von Arbeitskräften

NACE-Branchencodes:

78.2 Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
78.20 Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
IPS (Industrie Personal Service) Zeitarbeit Marco Rödel

Die Firmenadresse lautet:
Bahnhofstraße 6 08547 Plauen OT Jößnitz, Landkreis Vogtlandkreis, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 30.09.1992 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Sonstige Überlassung von Arbeitskräften als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen IPS (Industrie Personal Service) Zeitarbeit Marco Rödel erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1205 IN 395/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Marco Rödel, geb. 27.12.1965, Bahnhofstraße 6, 08547 Jößnitz
Inhaber der IPS (Industrie Personal Service) Zeitarbeit, Bahnhofstraße 6 08547 Plauen OT Jößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 1003

ergeht am 22.01.2024 nachfolgende Entscheidung:


1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.


2. Es wird für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO angeordnet.

3. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum

22.03.2024

zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:

|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
|Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.05.2023 auf Festsetzung seiner Vergütung mit Zuschlägen


Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 731.604,98 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 27.558,67 EUR zur Verfügung.

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung, der Vergütungsantrag und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:

|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. ×

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