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Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH
Adresse:   Grabenstraße 3
52249 Eschweiler
Landkreis:   Städteregion Aachen
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

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Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER3101.HRB29929
Amtsgericht: Aachen
HR-Nummer: HRB 29929

Firmendaten:

Gründung: 02.06.2026 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (§ 55 Abs. 1 AO). Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 AO). Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere nach § 52 Abs.2 Nr.4,7,9,10 AO (Kinder- und Jugendhilfe; Erziehung/Volks- und Berufsbildung; Wohlfahrtswesen; Hilfe für Flüchtlinge). Die Zwecke werden insbesondere, jedoch nicht abschließend verwirklicht durch: (1) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII, insbesondere nach a. § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung) b. § 29 SGB VIII (soziale Gruppenarbeit) c. § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand) d. § 31 SGB VIII (sozialpädagogische Familienhilfe) e. § 34 SGB VIII (Heimmerziehung, betreute Wohnformen) f. § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) g. § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) h. § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige) i. § 41a SGB VIII (Nachbetreuung) (2) Besondere Wohnformen nach §13 Abs.3 SGB VIII für junge Menschen mit sozialen Schwierigkeiten. (3) Maßnahmen nach §13 Abs.2 SGB VIII zur schulischen und beruflichen Förderung, einschließlich Übergang Schule-Beruf. (4) Clearing- und Diagonistikverfahren vor Beginn von Hilfen. (5) Familienorientierte Angebote wie Elterntrainings, systematische Beratung. (6) Kriseninterventionen, insbesondere Inobhutnahmen (§§ 42, 42a SGB VIII). (7) Erlebnispädagogische Maßnahmen zur Förderung sozialer Kompetenzen. (8) Bildungsarbeit (Workshops zu Gewaltprävention, Sexualpädagogik, Medienkompetenz). (9) Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII bzw. § 16h SGB II). (10) Hilfen im Jugendstrafverfahren (§§ 10, 12 JGG). (11) Bereitstellung von Wohnraum füe junge Menschen mit besonderem Bedarf. (12) Bereitstellung/ Verwaltung von Räumlichkeiten zur Durchführung genannter Maßnahmen. (13) Kultursensible Betreuung und Dolmetschereinsätze für junge Menschen mit Fluchthintergrund. (14) Aufbau und Betrieb niedrigschwelliger Anlauf- und Tagesstrukturangebote für Care-Leaver. (15) Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, Lernhilfen und Nachhilfe. (16) Betrieb unterstützender Einrichtungen oder Beriebe (z.B. Fahrschule, Werkstatt). (17) Coaching, Schulung und Beratung für Zielgruppen sowie Aus- und Fortbildung von Fachkräften. Die Gesellschaft ist befugt, Spenden, Sponsoring, öffentliche Zuschüsse, Social-lmpact-lnvestments u.Ä. entgegenzunehmen, soweit AO-konform. Es können (1) freie Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO bis zu 1/3 des Jahresüberschusses sowie (2) zweckgebundene Investitionsrücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO gebildet werden. Das Vermögen der Gesellschaft ist grundsätzlich dem steuerbegünstigten Zweck i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO gewidmet; abweichend ist eine Rückgewähr an Gesellschafter nur im Umfang des § 14 Abs. 3 zulässig. Die Gesellschaft veröffentlicht binnen neun Monaten nach Geschäftsjahresende einen Jahres- und Wirkungsbericht auf ihrer Website. Die Gesellschaft darf Gesellschaften gründen, erwerben und sich an Gesellschaften beteiligen, sofern dies der Erfüllung der in den Absätzen 1 und 6 genannten steuergebünstigten Zwecke dient. Zulässig sind insbesondere Beteilligungen an steuerbegünstigten Körperschaften mit gleichen oder verwandten Zwecken sowie an nicht steuerbegünstigten (insbesondere immobilienhaltenden) Gesellschaften, wenn diese ausschließlich Hilfs- und Unterstützungsfunktionen für die Gesellschaft wahrnehmen - namentlich Erwerb, Errichtung, Sanierung, Halten sowie Vermietung/Verpachtung von Immobilien, die der Gesellschaft zur Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke dienen. Transaktionen erfolgen zu fremdüblichen Bedingungen; Erträge aus Beteiligungen sind ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Die Gemeinnützigkeit darf hierdurch nicht gefährdet werden; die Gesellschaft kann sich zur Zweckverwirklichung Hilfspersonen i.S.d § 57 Abs.1 A.2 AO bedienen.
Schlagwörter:   Wohlfahrtswesen Flüchtlingshilfe Berufsbildung Erziehung Kinder- und Jugendhilfe

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

02.06.2026   Neueintragungen

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Unternehmensinformation der Firma
Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH

Die Firmenadresse lautet:
Grabenstraße 3 52249 Eschweiler, Landkreis Städteregion Aachen, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 02.06.2026 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (§ 55 Abs. 1 AO). Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 AO). Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere nach § 52 Abs.2 Nr.4,7,9,10 AO (Kinder- und Jugendhilfe; Erziehung/Volks- und Berufsbildung; Wohlfahrtswesen; Hilfe für Flüchtlinge). Die Zwecke werden insbesondere, jedoch nicht abschließend verwirklicht durch: (1) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII, insbesondere nach a. § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung) b. § 29 SGB VIII (soziale Gruppenarbeit) c. § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand) d. § 31 SGB VIII (sozialpädagogische Familienhilfe) e. § 34 SGB VIII (Heimmerziehung, betreute Wohnformen) f. § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) g. § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) h. § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige) i. § 41a SGB VIII (Nachbetreuung) (2) Besondere Wohnformen nach §13 Abs.3 SGB VIII für junge Menschen mit sozialen Schwierigkeiten. (3) Maßnahmen nach §13 Abs.2 SGB VIII zur schulischen und beruflichen Förderung, einschließlich Übergang Schule-Beruf. (4) Clearing- und Diagonistikverfahren vor Beginn von Hilfen. (5) Familienorientierte Angebote wie Elterntrainings, systematische Beratung. (6) Kriseninterventionen, insbesondere Inobhutnahmen (§§ 42, 42a SGB VIII). (7) Erlebnispädagogische Maßnahmen zur Förderung sozialer Kompetenzen. (8) Bildungsarbeit (Workshops zu Gewaltprävention, Sexualpädagogik, Medienkompetenz). (9) Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII bzw. § 16h SGB II). (10) Hilfen im Jugendstrafverfahren (§§ 10, 12 JGG). (11) Bereitstellung von Wohnraum füe junge Menschen mit besonderem Bedarf. (12) Bereitstellung/ Verwaltung von Räumlichkeiten zur Durchführung genannter Maßnahmen. (13) Kultursensible Betreuung und Dolmetschereinsätze für junge Menschen mit Fluchthintergrund. (14) Aufbau und Betrieb niedrigschwelliger Anlauf- und Tagesstrukturangebote für Care-Leaver. (15) Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, Lernhilfen und Nachhilfe. (16) Betrieb unterstützender Einrichtungen oder Beriebe (z.B. Fahrschule, Werkstatt). (17) Coaching, Schulung und Beratung für Zielgruppen sowie Aus- und Fortbildung von Fachkräften. Die Gesellschaft ist befugt, Spenden, Sponsoring, öffentliche Zuschüsse, Social-lmpact-lnvestments u.Ä. entgegenzunehmen, soweit AO-konform. Es können (1) freie Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO bis zu 1/3 des Jahresüberschusses sowie (2) zweckgebundene Investitionsrücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO gebildet werden. Das Vermögen der Gesellschaft ist grundsätzlich dem steuerbegünstigten Zweck i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO gewidmet; abweichend ist eine Rückgewähr an Gesellschafter nur im Umfang des § 14 Abs. 3 zulässig. Die Gesellschaft veröffentlicht binnen neun Monaten nach Geschäftsjahresende einen Jahres- und Wirkungsbericht auf ihrer Website. Die Gesellschaft darf Gesellschaften gründen, erwerben und sich an Gesellschaften beteiligen, sofern dies der Erfüllung der in den Absätzen 1 und 6 genannten steuergebünstigten Zwecke dient. Zulässig sind insbesondere Beteilligungen an steuerbegünstigten Körperschaften mit gleichen oder verwandten Zwecken sowie an nicht steuerbegünstigten (insbesondere immobilienhaltenden) Gesellschaften, wenn diese ausschließlich Hilfs- und Unterstützungsfunktionen für die Gesellschaft wahrnehmen - namentlich Erwerb, Errichtung, Sanierung, Halten sowie Vermietung/Verpachtung von Immobilien, die der Gesellschaft zur Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke dienen. Transaktionen erfolgen zu fremdüblichen Bedingungen; Erträge aus Beteiligungen sind ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Die Gemeinnützigkeit darf hierdurch nicht gefährdet werden; die Gesellschaft kann sich zur Zweckverwirklichung Hilfspersonen i.S.d § 57 Abs.1 A.2 AO bedienen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

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