Bonität | Handelsregister |

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AKTIVA Personal-Leasing GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: AKTIVA Personal-Leasing GmbH
Adresse:   Knodestraße 3
63741 Aschaffenburg
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6021 3537-0
E-Mail: info@aktiva-personal.de
Web: www.aktiva-personal.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED4102V.HRB7832
Amtsgericht: Aschaffenburg
HR-Nummer: HRB 7832

Firmendaten:

UID-Nummer: DE113529153
Gründung: 05.06.1992 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Befristete Überlassung von Arbeitskräften

Firmenzweck:

  die Einstellung, der Einsatz und die Beschäftigung gewerblicher und kaufmännischer Arbeitnehmer als Zeitpersonal bei Betrieben und Unternehmen aller Art, Dienstleistung und Organisation für Betriebe durchEinsatz von Zeitpersonal, Ausbildung und Fortbildung von Personal und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Schlagwörter:   Beschäftigung Arbeitnehmer Einsatz Zeitpersonal

NACE-Branchencodes:

78.10 Vermittlung von Arbeitskräften
78.2 Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
78.20 Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
85.61 Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

02.04.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
27.06.2025   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
12.02.2025   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
08.03.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
05.01.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
10.01.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
06.01.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
10.02.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.02.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.04.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.04.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.01.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
01.12.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.09.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.12.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.07.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.11.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
16.07.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
16.05.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
20.01.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
26.11.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
24.04.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
16.01.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006
22.06.2007   Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2005

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
AKTIVA Personal-Leasing GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Knodestraße 3 63741 Aschaffenburg, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 05.06.1992 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 12.02.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Einstellung, der Einsatz und die Beschäftigung gewerblicher und kaufmännischer Arbeitnehmer als Zeitpersonal bei Betrieben und Unternehmen aller Art, Dienstleistung und Organisation für Betriebe durchEinsatz von Zeitpersonal, Ausbildung und Fortbildung von Personal und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen AKTIVA Personal-Leasing GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

613 IN 275/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

AKTIVA Personal-Leasing GmbH*, Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Ellen Simon
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wollweber Bansch
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 27.06.2025 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab, Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, Telefon: +49 (6021) 35010, Telefax: +49 (6021) 350111, Email: l.staab@feldmann-klug.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 27.06.2025 ×

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