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Hans Binder Maschinenbau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Hans Binder Maschinenbau GmbH
Adresse:   Isarstr. 8
85417 Marzling
Landkreis:   Landkreis Freising
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 8161 96810
Fax: +49 8161 968111
E-Mail: info@hans-binder.de
Web: www.hans-binder.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 71213

Firmendaten:

UID-Nummer: DE811360770
Gründung: 13.07.1983 (Neueintragung)
Kapital:   378.430,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige

Firmenzweck:

  Herstellung und Vertrieb von Maschinen, maschinellen Anlagen und damit in Zusammenhang stehenden Teilen und Komponenten sowie Erbringung von Dienstleistungen betreffend den verfahrenstechnischen Anlagenbau insbesondere im Bereich der Dehydrierungstechnik
Schlagwörter:   Komponenten Vertrieb maschinelle Anlagen verfahrenstechnische Anlagen Herstellung Maschinenbau Dehydrierungstechnik Anlagenbau

NACE-Branchencodes:

28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Hans Binder Maschinenbau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Isarstr. 8 85417 Marzling, Landkreis Landkreis Freising, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 13.07.1983 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 03.08.2015 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung und Vertrieb von Maschinen, maschinellen Anlagen und damit in Zusammenhang stehenden Teilen und Komponenten sowie Erbringung von Dienstleistungen betreffend den verfahrenstechnischen Anlagenbau insbesondere im Bereich der Dehydrierungstechnik als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Hans Binder Maschinenbau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 767/15
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hans Binder Maschinenbau GmbH, Isarstraße 8, 85417 Marzling, vertreten durch die Geschäftsführer Binder Johann und Hoen Alfred
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 71213
- Schuldnerin -
|

"Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.09.2023."


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|



Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 20.09.2023
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