Unternehmensdaten: |
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| Firmename: | ETL Krumpach, Weihrather & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH | |
| Adresse: |
Sparkassenplatz 6-7 85221 Dachau |
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| Landkreis: | Landkreis Dachau | |
| Bundesland: | Bayern | |
| Land: | Deutschland | |
| Lageplan |
Kontaktdaten: |
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| Telefon: | ||
| E-Mail: | ||
| Web: | ||
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| Social-Media: |
Handelsregisterdaten: |
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| EU-ID: | DED2601V.HRB310216 | |
| Amtsgericht: | München | |
| HR-Nummer: | HRB 310216 |
Firmendaten: |
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| Gründung: | 02.03.2026 (Neueintragung) | |
| Kapital: | 25.000,00 EUR | |
| Rechtsform | GmbH | |
| Mitarbeiter: | - | |
| Geschäftsführer: | Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände |
Branche: |
Praxen von Steuerbevollmächtigten, Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften | |
Firmenzweck: |
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: Beratung und Vertretung in Steuersachen; Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; Existenzgründungsberatung; sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; gutachterliche Tätigkeit; Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten ; treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen Gesellschaften beteiligen. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltender Fassung zu beachten. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. | |
| Schlagwörter: | Existenzgründungsberatung Betriebswirtschaftliche Prüfung Bilanzierung Buchführung Steuersachen Steuerberatung |
Handelsregister-Bekanntmachungen: |
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| 02.03.2026 | Neueintragungen | |
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Unternehmensinformation der Firma
ETL Krumpach, Weihrather & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die Firmenadresse lautet:
Sparkassenplatz 6-7 85221 Dachau,
Landkreis Landkreis Dachau, Bundesland Bayern, Deutschland
Die Firma wurde am 02.03.2026 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.
Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: Beratung und Vertretung in Steuersachen; Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; Existenzgründungsberatung; sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; gutachterliche Tätigkeit; Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten ; treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen Gesellschaften beteiligen. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltender Fassung zu beachten. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
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