Bonität | Handelsregister |

DiagnoSYS GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: DiagnoSYS GmbH
Adresse:   Prielmayerstraße 3 c/o Rüter und Partner
80335 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 89 61524616
E-Mail: sales@diagnosys.com
Web: www.diagnosys.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2601V.HRB143030
Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 143030

Firmendaten:

Gründung: 07.06.2002 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen

Firmenzweck:

  Vertrieb - insbesondere an Rüstungs-, Fertigungs- und Dienstleistungsunternehmen - eines umfassenden Angebotes von modernen elektrotechnischen Produkten, insbesondere von elektrotechnischen Prüfgeräten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Schlagwörter:   Fertigungsunternehmen Prüfgeräte Rüstungsindustrie elektrotechnische Produkte Vertrieb

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

28.01.2026   Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt vom 01.07.2025 bis zum 01.07.2025
31.10.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2025 bis zum 30.06.2025
30.10.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
16.07.2025   Liquidation
21.03.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
21.03.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
28.03.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
28.03.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
04.05.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022
04.05.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022
07.06.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
07.06.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
06.05.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
06.05.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
29.06.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
31.03.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
31.03.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
13.03.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
13.03.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
08.06.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
08.06.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
10.04.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
10.04.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
18.04.2016   Jahresabschluss vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
09.06.2015   Jahresabschluss vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014
03.04.2014   Jahresabschluss vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
27.05.2013   Jahresabschluss vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
03.04.2012   Jahresabschluss vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
26.09.2011   Jahresabschluss vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
05.01.2011   Jahresabschluss vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009
03.01.2011   Jahresabschluss vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
25.04.2008   Jahresabschluss zum 31.3.2007

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
DiagnoSYS GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Prielmayerstraße 3 c/o Rüter und Partner 80335 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 07.06.2002 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 28.01.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Vertrieb - insbesondere an Rüstungs-, Fertigungs- und Dienstleistungsunternehmen - eines umfassenden Angebotes von modernen elektrotechnischen Produkten, insbesondere von elektrotechnischen Prüfgeräten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen DiagnoSYS GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1506 IN 858/05


|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Falk Financial Marketing KG, Westendstr. 160, 80339 München, vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Falk Capital i.L.
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 85348
- Schuldnerin -
|
In dem am 19.02.2018 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird von Amts wegen nachträglich die Nachtragsverteilung hinsichtlich Quotenzahlungen aus Nachtragsverteilungen aus den Insolvenzverfahren über die Vermögen der Falk Bürogebäude Objekt München - Machtlfingerstraße GmbH & Co. KG, Falk Bürogebäude Objekt Neu-Ulm GmbH & Co. KG, Falk Bürogebäude Objekt Bonn Georg-von-Boeselager-Straße GmbH & Co. KG und Falk Bürogebäude Objekt Recklinghausen GmbH & Co. KG angeordnet.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
oder bei dem
Landgericht München I
Prielmayerstraße 7
80335 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.07.2025 ×

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